Autoverkauf - Rost an der Hinterachse?
Hallo,
ich habe meinem alten Nachbarn beim Verkauf seines Autos Audi A6 2005er Modell an einen Franzosen geholfen. Das Auto hat erst letztes Jahr im August den TÜV-Siegel erhalten und hatte lediglich „Motor ölfeucht“ als Mängel. 4 Tage nach dem Verkauf schreibt mir der Käufer, dass das Auto die technische Inspektion in Frankreich nicht besteht aufgrund von Rost am „Hinterraddreieck“ (er meint wohl die Hinterachse ). Er hat mir auch die Bilder geschickt und die Reparatur würde 600€ kosten.
wie ist hier die Rechtslage? Wozu ist mein Nachbar verpflichtet? Beim Verkauf haben wir alle nichts von dem Rost gewusst, der tüv anscheinend damals auch nicht.
Vielen Dank.
1 Antwort
Als Privatverkäufer seid ihr verpflichtet keine bekannten Mängel zu verschweigen.
Das Auto ist durch den TÜV und das Wissen von Rost an der Hinterachse ist Laien nicht zumutbar. Ich hab auch kein Plan wie mein Wagen von unten aussieht.
Da braucht ihr euch keine Sorgen machen. Dein Nachbar ist zu inchts verpflichtet.
Verkauft wird nach deutschem Recht. Was in Frankreich gilt ist egal.
Höflich antworten mit dem Hinweis, dass dieser Mangel nicht bekannt war.
Wenn ihr nichts dergleichen hinzugefügt habt dann kann er das nicht.
Kann der Käufer das Auto theoretisch innerhalb von 2 Wochen zurückgeben? Wir haben die ADAC Mustervorlage verwendet.