Darf eine Schule eine Gebühr verlangen ohne Rechnungen auszustellen?
Hallo zusammen,
an der Schule meiner Tochter müssen wir entweder eigenständig oder über die Schule ein ipad bestellen, da dies ab der 7. Klasse Pflicht ist. Für "fremdgekaufte" Geräte möchte die Schule eine Gebühr von 35 Euro, da es angeblich ein Mehraufwand ist, diese Geräte einzurichten. Nun zur eigentlichen Frage, darf die Schule überhaupt Geld dafür verlangen? Ich bekomme lediglich bei Barzahlung eine Quittung ausgestellt. Und die Einrichtung der Geräte übernehmen 2 Lehrer der Schule. Klingt das nicht eher ein wenig nach "Schwarzarbeit"?
Ist sowas tatsächlich zulässig?
4 Antworten
Ich frage mich wo das Problem liegt. Solang auf einer Quittung steht was gemacht wurde gibt es rechtlich kein Problem. Zudem wird auf dieser Quittung auch der Schulstempel etc sein.
Ich finde es ziemlich krass wie schnell Lehrkräften hier Schwarzarbeir unterstellt wird.
Naja, was soll man in so einem Fall denn denken wenn man keine Rechnung erhält und man nicht weiß wo dieses Geld überhaupt hinfließt? Ich finde das unprofessionell und unseriös.
Hey,
Bis zu Beträgen von 150 Euro reicht eine Quittung, das Finanzamt erkennt dies dann auch als Rechnung an.
Eine Rechnung, die einen Vermerk auf eine erhaltene Zahlung enthält, kann auch als Quittung gelten. Gleichzeitig kann eine Quittung auch als eine Rechnung für Kleinbeträge unter 150 Euro genutzt werden. Beide Ausprägungen sind jedoch gleichermaßen Belege, die für ein Unternehmen buchhalterische Bedeutung haben.
https://www.fastbill.com/lexikon/quittung-oder-rechnung
Hüte dich in Zukunft lieber vor solch gewagten Unterstellungen, das kann für DICH böse ausgehen...
Viele Grüße!
Es war eine Frage, habe niemandem etwas direkt unterstellt.
Kein Problem, eine Quittung kann auch als Rechnung gelten, wenn sie, alle für eine Rechnung notwendigen Angaben enthält.
ich würde auf eine Rechnung bestehen.
Quittung = Rechnung
Eine Rechnung, die einen Vermerk auf eine erhaltene Zahlung enthält, kann auch als Quittung gelten. Gleichzeitig kann eine Quittung auch als eine Rechnung für Kleinbeträge unter 150 Euro genutzt werden. Beide Ausprägungen sind jedoch gleichermaßen Belege, die für ein Unternehmen buchhalterische Bedeutung haben.
dann kriegen sie auch kein Geld. das können die knicken - da geh ich bis zu den obersten Schulbehörden, wenn es sein muss.
Die werden dir genau das sagen, was StRiW geschrieben hat.
Willst du die wirklich mit deinem Mimimi belämmern? Es ist doch egal, ob du eine Rechnung oder eine Quittung bekommst, meine Güte...
nein, ist es nicht, denn Ausgaben für die Schule sind steuerlich absetzbar. außerdem herrscht Rechnungslegungspflicht - wenn die eine Dienstleistung *verkaufen*, dann haben sie auch eine Rechnung dafür zu legen!
ich denke eher,d as da irgend jemand an der Beschaffung der Rechner prozentuell mitschneidet - wenn man en rechner wo anders kauft, kriegt er da natürlich nix, drum verlangt er von den Eltern "Provisionsentgang".
Ich glaube, du hast wenig Einblick in das System. So funktioniert das nicht.
Was hindert dich aber daran, bei der Schule mal freundlich nachzufragen, wofür die das Geld wollen?
Eine Schule kann keine ausstellen. Das kannst du knicken.