Reklamation ohne Kassenbon?

2 Antworten

Nein, darfst du nicht.

Der Beleg muss als Nachweis vorliegen.

Als Beleg würde auch der Kreditkartenbeleg oder Kontoauszug , wenn mit Girokarte gezahlt wurde gelten.

Du hast aber sicher Bar gezahlt oder?


Notthere36 
Beitragsersteller
 08.02.2023, 13:59

Nein, ich habe mit Karte gezahlt. Leider habe ich aber nicht nur die Schuhe gekauft an dem Tag, sondern mehrere Sachen zusammen.

Bertha2701  08.02.2023, 14:32
@Notthere36

Na das ist doch aber egal, dass könnte man erstens nachvollziehen und das Datum steht doch drauf und die VK müsste doch zumindest wissen , ob die Schuhe an dem Tag 17 oder 10 € gekostet haben. Ist es eigentlich ein Umtausch , wie ihn Deichmann anbietet oder ein Gewährleistungsfall?