Reklamation ohne Kassenbon?
Darf ich den vollen Einkaufspreis verlangen, wenn ich den Kassenbon nicht mehr habe und das Produkt am Preis gesunken ist?
Ich hatte 17€ bezahlt und die Schuhe sind jetzt auf 10€ reduziert, die Verkäuferin wollte mir nur 10€ geben.
Bitte nur antworten wenn jemand wirklich die Rechtsgrundlage kennt und nicht weil er “logisch nachdenkt”.
2 Antworten
Nein, darfst du nicht.
Der Beleg muss als Nachweis vorliegen.
Als Beleg würde auch der Kreditkartenbeleg oder Kontoauszug , wenn mit Girokarte gezahlt wurde gelten.
Du hast aber sicher Bar gezahlt oder?
Na das ist doch aber egal, dass könnte man erstens nachvollziehen und das Datum steht doch drauf und die VK müsste doch zumindest wissen , ob die Schuhe an dem Tag 17 oder 10 € gekostet haben. Ist es eigentlich ein Umtausch , wie ihn Deichmann anbietet oder ein Gewährleistungsfall?
Nein, ich habe mit Karte gezahlt. Leider habe ich aber nicht nur die Schuhe gekauft an dem Tag, sondern mehrere Sachen zusammen.