Ausrufung Katatrophenfall?
Erhalten die Eingesetzten Einsatzkräfte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgabe weitere/mehr Befugnisse wenn der Landrat den Katastrophenfall ausruft ? Es geht es um das Bundesland NRW
1 Antwort
Einen auszurufenden "Katastrophenfall" gibt es in NRW nicht. Was eine Katastrophe ist, ergibt sich aus § 1 Abs. 2 Nr. 2 BHKG. Dabei handelt es sich - kurzgehalten - um einen Einsatz, der in einem solchen Maße gefährdend ist, dass mehrere Behörden eine einheitliche Gesamtleitung benötigen. Ein denkbares Beispiel wäre eine (drohende) Kernschmelze.
Im Katastropheneinsatz wird der Krisenstab des Kreises oder der kreisfreien Stadt tätig und die Einsatzleitung wird durch besonders dazu bestellte Einsatzleiter übernommen. Zusätzliche Befugnisse sieht das BHKG nicht vor, die herkömmlichen Befugnisse der Einsatzleitung und von ihr beauftragten Personen gegenüber Dritten (Sperrungen, Platzverweise) sind bereits ausreichend. Mir fällt gerade kein Szenario ein, in dem weitere Rechte erforderlich und zielführend wären.
Danke, Ich war mir unsicher ob Bayern oder BaWü deswegen habe ich mal Süden geschrieben
"Rechte" in dem Sinne sicherlich nicht, da die Feuerwehren per jeweiligem Brandschutzgesetz usw. eh schon recht weitreichende Rechte haben.
Interessant ist das Ausrufen des Katastrophenalarms für die Feuerwehren aber hinsichtlich der Finanzierung. Denn in dem Moment ist nämlich der Landkreis für viele Dinge zuständig bzw. verantwortlich (u.a. Lohnfortzahlung der freigestellten Berufstätigen, Kraftstoffe usw.). Und diese Kosten können bei einem mehrere Tage dauernden Einsatz schon enorm sein und so manche kleine Kommune (die sonst für diese Kosten verantwortlich wäre) in die Knie zwingen.
Erstmal danke für deine Antwort, mit weiteren Befugnissen hab ich z.b. An sowas gedacht wie das die Feuerwehr den Verkehr lenken darf, dies ist ja irgendwo im Süden grundsätzlich der Feuerwehr erlaubt.