Vermieter will Tür nach Auzug ersetzt haben

Hallo liebe Leute,

Im Mai 2012 bin ich in eine neue Wohnung eingezogen, mein Vermieter hat mir alle vorhandenen Schäden gezeigt und mit mir ein Übernahmeprotokoll gemacht. Weitere Schäden konnte ich nicht entdecken auf den ersten Blick. (Gucke aber auch nicht in der kleinsten Ecke nach Mängeln). Habe dann ein Jahr lang dort gewohnt und bin dann aus finanziellen Gründen wieder ausgezogen. Die Nachmieterin hatte sich die Wohnung bereits angeschaut als ich noch dort gewohnt habe, und sagte sie würde selber überstreichen. Am Tag der Übernahme, wollte sie jedoch plötzlich alles weiß gestrichen haben. Gab dann ziemlich Stress, weil es ja vorher mündlich anders vereinbart worden ist. Das Ende vom Lied war dann, dass ich alle Tapeten abgerissen hab und die Wohnung so wie es im Vertrag stand übergeben habe. Sie hat die Wohnung dann auch so übernommen und ich habe bereits meine Kaution zurückbekommen. 2 Wochen nach Einzug der Nachmietern, lag aber eine Rechnung bei mir im Briefkasten von 575 Euro. Da die Türzzarge im Bad aufgequollen sei.

Jetzt zu meiner Frage: Ich habe das Bad ja nie unter Wasser gesetzt bzw habe Wasser von Dusche oder Badewanne immer weggewischt und ausreichend gelüftet. Bei meinem Einzug habe ich nicht darauf geachtet und bei meinem Auszug ist mir an der Tür auch nichts aufgefallen. Die Nachmieterin könnte den Schaden ja auch bereits selbst verursacht haben. Muss ich jetzt für den Schaden aufkommen?

Wohnung, Mietrecht, Vermieter, Schaden, Nachmieter
Mitbewohner lehnt alle Nachmieter ab- Was nun?

Hallo ihr lieben,

hier meine Situation in kürze beschrieben:

Ich lebe in einer WG. Der Vater meines Mitbewohners ist mein Vermieter. Ich zahle für 14qm 400€ und kann mir dies nicht mehr leisten, da ich bald die Ausbildung beende und dann studieren möchte. Das WG-Leben ist quasi nicht vorhanden. Außer Smalltalk gibt es nix und außerdem bin ich noch als private Putzfrau am start. Heißt er macht nix, pinkelt neben das Klo und ich muss um nicht im dreck zu Leben alles regeln. Da es erst durch meinen Einzug im Juni 2012 eine WG geworden ist, benimmt sich mein Mitbewohner auch nicht so als würde er in einer WG leben. Er sieht alles als sein Eigentum an und gibt mir das Gefühl, dass ich in der Wohnung nicht zuhause bin.

Das nur zum WG-Leben.

Da der bezahlbare Wohnraum in Köln sehr begrenzt ist und ich jetzt spontan ein Zimmer zum 1.3 angeboten bekommen habe. Das kostet nur 300€ und ist gleich groß... Möchte ich ausziehen. Natürlich ist in meinem Wohnraummietvertrag vom Kölner Grund- und Hausbauverein eine kündigungsfrist von 3 Monaten definiert. Was bedeuten würde, dass ich bis zum 31.05.2013 zahlen müsste. Ich habe nun mit meinem Vermieter sowie mit seinem Sohn, meinem Mitbewohner, abgesprochen, dass ich einen Nachmieter suche und dann raus bin. Die Kündigung ist erfolgt.

Natürlich und das weiß ich habe ich mich selbst in diese missliche Lage gebracht. Dazu muss hier auch keiner etwas sagen. Fakt ist, dort zu Leben ist die Hölle für mich. Ich bin sehr unglücklich.

Jetzt suche ich seit einigen Wochen einen Nachmieter. Dieser soll Berufstätigsein und jetzt auch noch 430€ für 14qm zahlen, 800€ Kaution und auch keine Lust auf WG-Leben haben.

Es gibt tatsächlich Leute die sich für die Wohnung interessieren und 2,3 wollten auch gerne einziehen. die wollte mein Mitbewohner jedoch nicht. Er lehnt sie einfach ab und argumentiert total schlecht.

Ich ziehe definitiv zum 1.3. in das neue Zimmer. Meine Eltern würden zur Not auch 2 MM von der neuen WG tragen. Das ist aber das letzte was ich will. Einige Kollegen meinten ich soll einfach ausziehen und nicht mehr zahlen. Aber so bin ich eigentlich auch nicht. Aber was würde mich theoretisch erwarten? Bei mir ist ja nix zu holen. Ich besitze nicht mal einen Laptop pder TV.

Ich weiß nicht was ich tun soll.

In einer E-mail hat mein Mitbewohner mir kommuniziert, dass seine Eltern keinen Untermieter wünschen. Ich habe gelesen, dass führt zu einem Sonderkündigungsrecht.

Findest hier irgendwer eine Lücke, ein Schlupfloch?

Ich habe echt keine Nerven mit einem 36 jährigen Luftikuss zusammen zu Leben. Ich bin 13 Jahr jünger und hab es satt das er nichts gebacken bekommt und mit den kleinsten Kleigkeiten überfordert ist.

BItte helft mir.

Kündigung, Miete, Mietrecht, Mietvertrag, Auszug, Kündigungsfrist, WG, Wohngemeinschaft, Nachmieter
darf ich als aktueller mieter eine selbstauskunft an nachmieter austeilen?

hallo und einen schönen sonntag vormittag,

ich hoffe das sich einige leute finden werden die vielleicht schon einmal in einer ähnlichenn situation waren - oder sich einfach auskennen.

wir haben von unserem vermieter die zusage bekommen, uns um einen nachmieter zu kümmern. allerdings hat er uns keine angaben dazu gemacht, wie wir die nachmieter an ihn präsentieren sollten.

wir haben zum beispiel keine selbstauskunftsformulare bekommen, welche wir an den vermieter weiterleiten könnten.

meine vorstellung währe die, das ich nun ein selbstauskunftsformular vorbereite (ähnlich welchen, die man von maklern bekommt) und dieses den nachmieter-interessenten zum ausfüllen gebe. danach würde ich diesen formulare an meinen momentanen vermieter senden.

nun frage ich mich aber, ob ich als privatperson das recht habe, potetielle nachmieter nach ihrem netto-einkommen, bzw. arbeitsplatz zu fragen - darf ich das oder darf das nur der vermieter?

ebenfalls haben wir noch eine schöne einbauküche in der wohnung für die wir gerne einen fairen abstand nehmen würden - wenn sich der nachmieter bereit erklärt diese küche zu übernehmen müsste ich dies schriftlich vereinbaren? nicht, das sich der nachmieter später nicht mehr an die "übernahme der küche" erinnern kann ....

wir suchen einen nachmieter, damit wir früher aus dem mietvertrag herauskommen - unserem mieter ist es egal ob wir früher herauskommen - hauptsache er bekommt sein geld - aber er stellt uns frei einen nachmieter zu stellen.

wenn wir mit dem nachmieter den folgenden monat als einzugsdatum besprechen - und er aber später mit dem vermieter einen späteren zeitpunkt ausmacht - habe ich dann als nachmieter noch irgendwelche rechte?

diese frage stelle ich da bekannte einen nachmieter ab april gesucht haben - der nachmieter zusagte und später aber zum vermieter sagte er könne erst ab mai. da es dem vermieter egal war wer ab wann miete zahlt mussten die mieter noch einen monat länger miete zahlen -

wäre es vielleicht doch sinnvoller einen makler einzustellen der sich mit solchen sachen auskennt??

würde mich sehr über antworten freuen, vielen dank!

Mieter, Mietrecht, Mietvertrag, Nachmieter
Mängel nach Wohnungsübergabe (Wasserschaden)

Hallo!

Mein Mietvertrag lief noch bis zum 30.09. Nun hat mich der Nachmieter gefragt, ob er auch schon vorher einziehen kann. Am besten so schnell wie möglich. Nun habe ich mit dem Nachmieter vereinbart, dass er zum 3.9. schon in die Wohnung kann, mir dann aber keine Zeit mehr zur Renovierung bleibt.

Es wurde also vereinbart, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wird. Der Nachmieter hat also ein Übernahmeprotokoll unterzeichnet, in dem keine Mängel festgehalten wurden und er angibt, die Wohnung in einem renoviertem Zustand erhalten zu haben.

Nun habe ich einen Anruf von einem Juristen bekommen, der mir schilderte, dass bei dem ersten Duschen erhebliche Mängel festgestellt wurden. Und zwar sollen die Fugen der Duschfliesen undicht sein, dadurch soll ständig Wasser ausgetreten sein und die eine Badezimmerwand durchnässt haben. Somit sammelt sich nach seinen Angaben Schimmel an der Wand. Nun soll das Wasser auch unter dem Laminat im Wohnzimmer gekommen sein, was auch beginnt zu schimmeln. Zudem vermutet er, dass auch die untere Etage davon betroffen sein könnte.

Mir bleibt ja noch fast eine Monatsmiete aus. Da hat der Jurist vorgeschlagen, dass der Nachmieter einen Betrag von 50€ zahlt anstatt der gesamten verbleibenden Monatsmiete, dadurch wäre ich "aus dem Schneider" mit dem Nachmieter. Mir schwebten die gesamten Renovierungskosten vor, also schien ich erst nicht abgeneigt.

Aber nach einem Anruf bei dem Vermieter bin ich jetzt etwas verwirrt, denn dieser bestätigte nur eine defekte Fuge, durch die Wasser trat. Das wurde aber vom Vermieter sofort repariert. Mit dem Laminat hätte ich nach seiner Aussage nichts zu tun.

Nun meine Fragen: In wiefern kann ich für den Schaden belangt werden nach der Übergabe? Bin ich da jetzt vielleicht dran schuld, dass sich da Schimmel gebildet hat und muss ich dafür aufkommen? Mir war der Schaden bei Übergabe definitiv nicht bekannt.

Der Jurist meinte zudem, dass er das Übernahmeprotokoll so wie es unterschrieben wurde, widerruft. Kann er das überhaupt? Habe ich noch Anspruch auf die ausbleibende Miete?

Vielen Dank schonmal im vorraus für eure Meinungen.

Miete, Schimmel, Mietrecht, Übergabeprotokoll, Wohnungsübergabe, Nachmieter
Vermieter wartet böswillig mit der Entscheidung für einen Nachmieter

Hallo zusammen!

Wir haben schon sehr viel gegoogelt und wahrscheinlich haben wir einfach Pech, aber da nirgends das gleiche Problem aufgetaucht ist, fragen wir nun doch noch selber um Rat.

Es geht um folgenden Fall: Wir haben nach 2 Jahre unsere Wohnung gekündigt und mit den Vermietern (leider nur mündlich) vereinbart, dass wir Nachmieter zum 1.9. suchen und diese dann vorstellen. Wir haben 8 potentielle Nachmieter gefunden, die alle die gesamten Kriterien erfüllen.

Nun warteten wir bereits 2 Wochen darauf, dass die Vermieter sich entscheiden. Also haben wir mal nachgefragt. Sie möchten sich erst Ende September für einen der interessierten Nachmieter entscheiden.

Dadurch, dass sich die Vermieter bei Nachbarn und Wohnungsinteressenten über uns auslassen, dass wir nach so kurzer Zeit kündigen, ist schon ein Interessent vergrault worden. Selbstverständlich möchten die Interessenten auch gerne wissen, ob sie ihre Wohnungssuche fortsetzen müssen. So haben schon drei bei uns angefragt, was mit den Vermietern los sei.

Haben wir irgendeine Möglichkeit, das Mietverhältnis zum 1.9. zu beenden, weil ja noch 7 Nachmieter da wären? Alternativ haben wir nun überlegt, ob wir sagen, dass wir die Wohnung nun unter diesen Umständen doch die ganze Kündigungsfrist behalten möchten (also bis 31.10.) und dann die Wohnung 6 Wochen untervermieten. 6 Wochen ist ja Besuch erlaubt. Wie sähe es da rechtlich aus, wenn unser Besuch uns Geld geben würden?

Für Antworten -sei es auch nur, dass wir machtlos sind- sind wir dankbar.

Herzliche Grüße und Danke.

Mietrecht, Untervermietung, Vermieter, Mietvertrag, Nachmieter
Nachmieter bemängelt die Wohnung

Ich und mein Ehemann haben unsere alte Wohnung zum 30.04.12 gekündigt und sind bereits schon zu, 23.04.12 ausgezogen, da unsere neue Wohnung schon bezugsfertig gewesen ist. Wir haben uns selbst um eine Nachmieterin gekümmert. Diese hat ihre Wohnung ebenfalls zum 30.04.12 gekündigt und wir haben ihr die Schlüssel am 23.04.12 übergeben. Am 18.04.12 war mit der Mitarbeiterin der Genossenschaft die Wohnungsübergabe. Hier wurde im Protokoll festgehalten, dass sie Nachmieterin die Wohnung, wie gesehen übernimmt. Zudem wurde festgehalten, dass die verlegten Fliesen, sowie das Laminat und die Tapeten übernommen werden. Seperat haben wir uns darauf verständigt, dass wir die farbigen Wände wieder weiß streichen und die Wände die sie so halten wollte, so belassen wie sie waren. Da wir nun es der Nachmieterin schnell möglich machen wollten, die Wohnung zu beziehen, haben wir die Wände weiß gestrichen und die Wohnung gesaugt und somit besenrein übergeben. Nunmehr bekomme ich gestern eine SMS, worin steht, dass wir doch die Löcher hätten zuspachtel sollen und ebenso wäre sie davon ausgegangen, dass wir die kompletten Zimmer weiß streichen und nicht nur die farbigen. Sie würde das nun selbst machen und dann die Rechnung uns zukommen lassen. Auch wenn ich finde,dass dieses einfache SMS schicken sich nicht gehört, habe ich angeboten, dass wir die noch fehlenden ausführen würden. Löcher zuspachteln und die fehlenden Wände streichen. Daraufhin kam keine Antwort mehr zurück, somit bietet sich mir auch nicht mehr die Möglichkeit, das noch zu erledigen.

Zudem meint sie, es wäre rechtlich so geregelt, dass ihr die letzte Woche im April zum Einzug zustünde! Ist das wahr? Ich habe doch bis zum 30.04. die Miete bezahlt, auch wenn ich schon zum 23.04. fertig mit meinem eigenen Umzug war.

Da es nun alles nicht im Protokoll der Wohnungsverwaltung aufgelistet war und sie die Wohnung, lt. Protokoll " wie gesehen übernommen hat" , bin ich nachträglich noch für die Reperaturen zuständig?

Danke für eure Infos

Mietrecht, Reparatur, Übergabeprotokoll, Nachmieter
Kann man als WG einen Nachmieter für ein Zimmer ablehnen?

Hallo Leute, einer meiner Mitbewohner möchte gern ausziehen und sucht nun für sein Zimmer einen Nachmieter. Grundsätzlich kein Problem, aber auf erneute Nachfrage, ob er denn wenigstens einen suchen würde, der in unsere WG passt, meint er lediglich und nachdrücklich immer wieder, dass ihm vollkommen egal sei, wer hier einziehen würde und dass ihn unsere Wünsche dabei nicht im geringsten tangieren. Er möchte lediglich sein Zimmer los werden und auch die somit verbundenen Kosten. Wir wohnen hier in einer 4er WG in einem sanierten Altbau und da ich und ein Kumpel hier wohnen, kommen nahezu jedes Wochenende unsere gemeinsamen Freunde und chillen hier, hören laut Musik etc. Das war bisher kein Problem, weil das mit allen Parteien vorher abgeklärt war und keiner dagegen Einwände erhob. Nun ist es allerdings so, dass ich das bei einem etwaigen Nachmieter ja gar nicht einschätzen kann. Da heute auch noch ein Mädchen vorbei kommt, um sich die Wohnung anzusehen und alle Mitbewohner außer demjenigen, der ausziehen möchte, nicht Zuhause sind, würden wir unsere potenziuelle Mitbewohnerin gar nicht einmal sehen! Das kann doch nicht sein, oder? Ich denke schon, dass eine Frau mit den Zust#änden in einer reinen Männer-WG und den wochenendlichen Gepflogenheiten Probleme hätte und wir wissen ja nicht einmal, ob sie zu uns passt und daher würde ich gern wissen, ob man da irgendwie ein Veto einlegen kann. Mit Mietrecht kenne ich mich leider überhaupt nicht aus, kann euch nur informieren, dass mein Kumpel, der sich gerade bei einer Weiterbildung befindet, der Hauptmieter der WG ist. Ich habe ihm mal geschrieben, dass er doch bitte heute Abend den Vermieter anrufen und sich ekrundigen soll. Kann mir vielleicht trotzdem jemand Infos geben, was ich/wir in dieser Situation für Rechte und auch Pflichten haben? Ich danke schon einmal recht herzlich für eure Hilfe!

MfG

wohnen, Mietrecht, WG, Nachmieter
Nachmieter warnen?

Hallo Leute,

habe eine etwas größere Zwickmühle. Meine Freundin und ich ziehen aus Wohnung aus, weil die Nachbaren, speziell der Mieter über unserem Schlafzimmer ein sehr lauter Mensch ist. Also es ist wirklich so unerträglich laut das wir nach nur 6 Monaten das Handtuch werfen. Wir haben alles probiert, von "Reden" über "Ohrstöpsel" und sogar die Polizei. Die Vermieterin weiß das, ihre Antwort ist jedes mal "Damit muss man leben. Außerdem wohnt die Person schon länger hier im Haus als Sie."

Nun hatten wir einige Besichtigungstermine zwecks Nachmietern und einer fragte (leider im Beisein der Vermieterin):

"Gibt es einen speziellen Grund hat, wieso wir ausziehen. Zum Beispiel laute Nachbaren oder ähnliches"

Natürlich haben wir im ersten Moment nichts gesagt, aber es gibt mehrere Aspekte die mich jetzt nachdenklich machen.

  1. würde er ja nicht viel Spaß an der Wohnung haben...
  2. würde er erst zum 1.5 einziehen, wir suchen aber jemanden zum 1.4 um nicht doppelt zahlen zu müssen
  3. müsste er selbst doppelt zahlen, weil er seine eigene noch nicht gekündigt hat

Es gab andere Mietinteressenten die auch stark an der Wohnung interessiert sind. Bislang hat diese Person noch nicht unterschrieben. Was meint ihr, soll man ihn "warnen". Im Endeffekt (abgesehen von den Vorteilen das dann vielleicht doch jemand die Wohnung zum 1.4 nehmen würde) haben alle Seiten mehr davon und vor allem hätte ich ein reines Gewissen.

Wir würden das Ganze natürlich unter den Vorwand "Er wollte ja Sachen von uns übernehmen" machen. Natürlich ist uns auch bewusst das es freilich leicht auffällig ist, wenn wir mit ihm telefonieren und er auf einmal die Wohnung nicht mehr will.

Wohnung, Umzug, Mieter, Übernahme, Nachmieter
Übergabe der Mietwohnung - im Anschluß Probleme mit dem Nachmieter

Hallo Zusammen,

ich war 2Jahre Mieter einer kleinen 1-Zi-Whg. Ich habe die Whg gekündigt u selbst für Nachmieter gesorgt. Dieser Nachmieter wurde über eine Privatvermittl.von einem Bekannten von mir gefunden. Noch bei Besichtigung der Whg habe ich mit dem neuen Nachmieter eine Übernahmevertrag von diversen Gegenständen in der Whg abgeschlossen. Auch wurde zwischen meinem Bekannten und dem NM ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen über die Privatvermittlung u zu zahlende 500€ dafür. Am SA war die Übergabe. VM, NM und ich waren anwesend.Die Whg wurde von mir weiß gestrichen und alle konnten sich über einen EIndruck der Whg verschaffen.Es wurde ein Übergabeprotokoll geschlossen auf dem der VM,NM und ich unterschrieben haben.Am SO erreichte mich eine mail von dem VM mit einer großen Beschwerde des NM über angeblichen schlechten und schmutzigen Zustand der Whg.Es handelt sich um Mängel wie Fliesen gesprungen,Küchenarmatur lose,Duschstange locker etc.. Nun gibt der NM an, weder die Vermittlungsgebühr noch das Geld für die zu übernehmenden Dinge zu zahlen.Beide Sachverhalte sind doch völlig unabhängig von dem Zustand der Whg?! NM setzt nun Frist, dass heute oder morgen die Sachen abgeholt werden müssen,ansonsten werden sie entsorgt.Muss ich trotz Ü-Protokoll für die Mängel jetzt noch aufkommen?Dafür ist doch eine Übergabe da?! +kann NM sich jetzt weigern zu zahlen?

Mietrecht, Mangel, Übergabeprotokoll, Nachmieter, Vormieter

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