Wie erwirkt man eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt?
Hat jemand Erfahrung, wie man eine Auskunftssperre erwirken kann? Ich hatte in der Vergangenheit Probleme mit Stalking, die aber nie bis zum Polizeieinsatz gingen. Nach meinem Umzug wollte ich jetzt eine Auskunftssperre für meine Meldeadresse beim Amt erreichen. Nun erfahre ich, dass das nicht geht, weil es keine Polizeiakte gibt! Und natürlich auch keine jüngeren Vorfälle... jetzt muss ich warten, bis der Mistkerl meine neue Adresse rausgefunden hat und wieder was passiert, damit ich es anzeigen kann. Die Auskunftssperre hilft mir dann auch nicht mehr.
Wie krass ist das eigentlich, dass in Zeiten von Datenschutz etc. mittlerweile jede Privatperson einfach so Auskunft beim Amt beantragen kann?!
Hat jemand Erfahrung damit, wie man verhindern kann, dass das Amt meine Adresse an Privatpersonen rausgibt? Oder wie man doch eine Auskunftssperre erwirken kann, ohne vorher die Polizei eingeschaltet zu haben?
5 Antworten
§ 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) sagt ganz klar, das Tatsachen vorliegen müssen, um eine Auskunftssperre einzutragen. Tatsachen lassen sich natürlich nur mit Nachweisen feststellen. Ergo: keine Nachweise, keine Auskunftssperre.
Aber wie kommst du drauf, das eine Auskunftssperre beim Meldeamt reicht? Es ist eher unwahrscheinlich, dass jemand diesen Weg geht um deine Adresse zu bekommen um dir zu schaden. Denn um deine Adresse zu bekommen muss er seine persönlichen Daten (Name, Vorname, Adresse) angeben. Es wird protokolliert wer deine Adresse erfragt.
Wäre ich Stalker, würde ich das eher nicht machen. Als erstes werden solche Leute die SocialMedia Accounts durchsuchen. Freunde und Bekannte fragen etc. Eine offizielle protokollierte Nachfrage beim Meldeamt ist da das letzte Mittel der Wahl.
Ja kannst du. Du bekommst den Zweck aber nicht so mitgeteilt wie du denkst. Private Zwecke werden nicht näher angefragt, daher kann man dir keine Auskunft geben ob es sich dabei um ein Klassentreffen oder was weiß ich gehandelt hat. Bei gewerblichen Zwecken wird auch kein exakter Zweck angegeben sondern nur ein Oberbegriff. Ging es um Schulden, ist der Zweck "Förderungsmanagement". Ging es nur darum deine gemeldete Adresse mit der bekannten zu Vergleichen ist der Zweck "Adressabgleich". Etc.
Beim Einwohnermeldeamt gibt es, aus Datenschutzgründen, keine Auskunft ohne einen berechtigten Grund. (früher war das anders) Beispiel: Du willst die Adressen deiner ehemaligen Mitschüler/innen erfahren für ein Klassentreffen. Bekommst du nicht mehr
Das ist nicht korrekt. Es kann jede Privatperson, die die vorherige Adresse kennt, ohne Grund einfach so eine Auskunft über die aktuelle Adresse beantragen.
„Beim Einwohnermeldeamt können im Rahmen der sogenannten einfachen MelderegisterauskunftAuskünfte zur aktuellen Wohnanschrift, Name, einschließlich zusätzlicher Vor- und Nachnamen oder eventuell einem Titel, erteilt werden. Weitere Daten, die im Meldeamt zu einer Person vorgehalten werden, können nur über ein schriftlich nachgewiesenes „berechtigtes Interesse“ – wie beispielsweise ein gültiges Gerichtsurteil – angefragt werden. Das Meldeamt würde dann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen.“ Quelle: https://adressermittlung.de/service/einwohnermeldeamt-auskunft/
Es ist genau andersrum der Fall.
Früher war das schwerer. Heute brauchst du keinen Grund mehr. Nur wenn du einen gewerblichen Grund hast, musst du ihn genau angeben. Ansonsten gibst du an "zu privaten Zwecken".
Das geplante Klassentreffen muss man aber nicht mal angeben um die Adresse zu bekommen.
Ich musste mich damit auch mal auseinandersetzen. Leider vergebens. Mir wurde gesagt, dass würde nur bei "Promis" gehen. Ein Bekannter von mir hat dann mal zum Test versucht meine Daten rauszufinden. Ohne Probleme. ^^
Finde das auch furchtbar aber was willst Du machen. So ist halt das System.
Viel Glück Dir.
Die Reaktion sollte da recht einfach ausfallen. Name des Beamten merken. Adresse raus finden und ihn durch eigene Erfahrungen lernen lassen. Wir akzeptieren das faule Handeln von underprofermern in der Verwaltung einfach zu sehr. Der Öffentliche Dienst braucht mehr persönliche Konsequenzen.
Danke -.- Ist schon heftig... und unlogisch, wenn mans mit dem ganzen Hickhack um digitale Daten vergleicht.
Man muss sich schon selber wehren, zum Glück geschehen ja immer wieder schwere Unfälle und wenn mans geschickt anstellt merkt keiner dass man da nachgeholfen hat.
Ich wünsche dir alles Gute.
Dein Vergleich mit den digitalen Daten ist falsch.
Denn wozu muss deine Adresse überhaupt registriert werden? Wozu muss man sich ummelden, und wozu steht die Adresse im Ausweis.
Einzig und allein dafür, damit andere wissen, wo man dich erreicht. Und das betrifft nicht nur Behörden. Jeder muss prinzipiell Auskunft bekommen können. Seien es Amtsgerichte, die Post, deine Krankenkasse, Inkassobüros, oder eben Privatleute.
Das Melderegister hat die Aufgabe der Auskunftserteilung.
Beim zuständigen Einwohnermeldeamt fragen.
Das hab ich. „Nach meinem Umzug wollte ich jetzt eine Auskunftssperre für meine Meldeadresse beim Amt erreichen. Nun erfahre ich, dass das nicht geht, weil es keine Polizeiakte gibt!“
Ich komme darauf, weil es auf diesem Weg bereits ein mal passiert sein muss. Weisst du zufällig, ob ich Auskunft darüber beantragen kann, wer und zu welchem Zweck in den letzten Jahren meine Adresse erfragt hat?