Meldeadresse oder Lebensmittelpunkt?
Hallo,
ich habe eine gemeldete Adresse und einen Lebensmittelpunkt, welcher aber nicht der Meldeadresse enspricht, da er in einiger Entfernung ist. (keine Montage).
Nun meine Frage: Gibt es eine rechtliche Grundlage, nach der die Meldeadresse auch der Lebensmittelpunkt sein muss?
Danke, Sanierer
2 Antworten
Ja, ein solches Gesetz gibt es, und zwar in §22 Bundesmeldegesetz:
(3) In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
eine Woche an Wohnsitz A ist, dann ca ne Woche an Wohnsitz B
So in etwa habe ich die Informationen auch aufgefasst (wegen dem Hinweis keine Montage), weshalb ich bewusst auf den Absatz im Gesetz verwiesen habe. Aber es macht keinen Sinn, das im Detail zu diskutieren, da wie so oft weitere Infos fehlen, um es genauer einschätzen zu können.
Hältst du dich in der betreffenden Wohnung nicht auf, darf diese nicht gemeldet sein. Alles andere kann ein Bußgeld bedeuten.
Ansonsten ist der Hauptwohnsitz erstmal dort, wo du dich am meisten aufhältst. Da spielt der Lebensmittelpunkt absolut keine Rolle. Beispiel:
Du bist als Student Montags bis Freitags in Hamburg, am Wochenende aber bei deinen Eltern in Bremen. In Bremen ist auch dein Lebensmittelpunkt. Hier bist du aufgewachsen, hast Freunde, und Familie. Dein Hauptwohnsitz muss dann trotzdem Hamburg sein.
Nur in Zweifelsfällen ist der Lebensmittelpunkt entscheidend. Beispiel:
Du machst ein DUALES Studium. Eine Woche Hamburg. Eine Woche Bremen. Eine Woche Hamburg....
Dann bleibt Bremen dein Hauptwohnsitz.
Geregelt ist das alles in § 22 des Bundesmeldegesetzes (BMG).
In diese Zweifelsfälle sind extrem selten. Sonst findet eine zeitliche Betrachtung statt. Nur wenn man z.B. ca eine Woche an Wohnsitz A ist, dann ca ne Woche an Wohnsitz B, dann wieder A... Dann greift der § 22 Absatz 3 BMG.