(Fall A) Wenn ein Mieter durch die Reinigung des Abflusses unbemerkt den Abfluss beschädigt (weil dieser vermutlich schon alt ist), haftet er dann für den Schaden, der anschliessend entsteht? Müsste das nicht auf Kosten des Vermieters gehen, weil der Mieter nichts falsch gemacht und auch nicht fahrlässig gehandelt hat?
(Fall B) Wie sähe es aus, wenn der Mieter tatsächlich etwas am Abfluss versucht hat zu reparieren und dadurch unbemerkt etwas beschädigt hat, was einen Schaden ausgelöst hat? Im Vertrag gibt es eine Kleinreparaturenklausel, der Mieter hat also auch in dem Fall nichts verkehrt gemacht. Wer haftet jetzt?