Wo ist Kind gemeldet bei Schulbesuch im ausland?
Ich habe eine etwas schwer zu verstehende Situation: Ich bin für 2 Jahre ins Ausland entsandt und bleibe aber in Deutschland mit Wohnsitz wohnen, da ich weniger als 183 Tage im Jahr im Ausland bin.
Durch die Tatsache, dass die Mutter ebenfalls mit ins Ausland entsandt ist, bewerkstelligen wir die Versorgung unseres dann im Ausland auf die Auslandschule gehenden 7jährigen Sohns. Ferienzeiten verbringen wir konsequent in Deutschland.
Beide Eltern haben ihre deutsche Wohnung noch und sind an dieser gemeldet.
Die Frage ist nun: Wo ist das Kind gemeldet?
Das Kind hält sich als einzige Person im Trio mehr als 183 Tage im Jahr im Ausland auf.
Da daraus zahlreiche rechtliche Konsequenzen ergehen würde ich mich sehr über Infos freuen, wo ihr Euer Kind beim Besuch einer Auslandsschule gemeldet habt.
DANKE
3 Antworten
Das Kind hält sich als einzige Person im Trio mehr als 183 Tage im Jahr im Ausland auf.
Diese 183-Tage-Regelung regelt die Steuerpflicht. Und ich glaube kaum, dass die bei einem nicht einmal geschäftsfähigen Kind von Belang ist…
das ist richtig, die frageist nur wie man es darstellbar macht, dass wir uns die betreuung so aufteilen, dass keiner von den erwachsenen die 183 überschreitet, das kind aber natürlich schon durch den schulbesuch
Das Kind ist dort gemeldet, wo ihr gemeldet seid. Alles andere mach keinen Sinn.
Genau, das Kind ist deshalb auch in Deutschland gemeldet und besucht halt eine Schule im Ausland.
Das ist ja für viele Schüler Alltag, zum Beispiel in Grenznähe. Die Schulpflicht, die in Deutschland gilt, wird wohl auch durch die Schule im Ausland bestätigt werden.
Das Kind darf nicht in Deutschland gemeldet sein, sonst ergibt sich daraus zwangsläufig eine Pflicht in Deutschland ;)
Ich habe da widersprüchliche Informationen bei Auslandsschulen, meines Wissens ist das wohl doch möglich, weil es anerkannt ist. Weisst Du mehr?
das stimmt. aber wir halten uns einzeln deutlich mehr in deutschland auf, als das kind, daher die frage