Ich bekomme 398 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente und habe in meiner Miete in der alten Wohnung 160 Euro Grundsicherung erhalten. Jetzt ziehe ich um und zahle nur noch 50 Euro Miete. Vorher wurden die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung von der Grundsicherung getragen und jetzt frage ich mich ob ich einen Antrag auf Grunsicherung stellen kann damit diese die Kosten für die anfallenden 140 Euro Krankenversicherungsbeiträge bei der AOK bezahlt. Ich bin etwas verunsichert weil ich ja abzüglich der 140 Euro und den 50 Euro Miete gerademal 208 Euro zum leben hätte. Selbst wenn ich keine Miete zu bezahlen hätte würde ich abzüglich der Krankenkassenbeiträge die ich aus eigener Tasche bezahlen müßte 258 Euro zum leben haben.Meine Frage ist ob ich auch einen Antrag auf Grundsicherung stellen kann wenn es nur die Krankenkassenbeiträge beträfe und ob ich wegen 50 Euro Miete überhaupt Antrag stellen kann. Wäre schön wenn jemand wüßte wie das läuft. Am liebsten würde ich nur Grundsicherung für die gesetzliche Krankenversicherung beantragen, aber ich weiß nicht ob das geht und wähle deswegen den Umweg über die Miete. Es wäre halt fatal wenn die Miete zu gering für eine Grundsicherung wäre und ich die Krankenkassenbeiträge selbst bezahlen müßte.Ich habe schon gegoogelt, bin aber auf eine einfache und verständliche GuteFrage.netAntwort gespannt.