Für mich hängt sehr viel von der folgenden Frage ab. Deshalb hoffe ich sehr auf eine (möglichst verlässliche) Antwort:

Ich muss bzw. darf demnächst wieder von der PKV in die GKV wechseln. In der PKV habe ich eine Psychotherapie gemacht (VT) und dort auch schon eine Verlängerung bewilligt bekommen (insges. 70 Stunden). Diese sind zeitgleich mit dem Kassenwechsel aufgebraucht. Medizinisch ist die Fortsetzung der Therapie umbedingt notwendig, dass sieht auch mein Therapeut (der auch eine Kassenzulassung hat) so.

Weiß jemand, wie die Chancen stehen, dass die KK (nochmal) eine "Verlängerung" bewilligen wird? Formal würde es sich ja um einen Erstantrag handeln, da ich bislang noch keine Therapie in der GKV gemacht habe. Aber kann/darf/wird sich die GKV möglicherweise darauf berufen, dass ich in der PKV bereits eine Therapie gemacht habe und deswegen den Antrag ablehnen?

Ich hatte mich vor einiger Zeit wegen dieser Frage schonmal an die KK gewendet und damals die Info erhalten, dass ich "bei Null" anfangen werde und es die GKV nicht interessiert, was in der PKV war. Deshalb bin ich bislang davon ausgegangen, dass alles gut gehen wird. Mein Therapeut hat von Kollegen aber nun, erfahren, dass in solchen Kostellationen meist nur noch abschließende 10 Stunden bewilligt werden.

Wenn sich jemand in diesem Bereich auskennt, wäre ich sehr dankbar über eine Antwort! Mathilda