Kennzeichen anderer Ort als Versicherungsnehmer?
Moin, wenn ich mir ein Auto kaufe und meine mom die Versicherung über sich laufen lässt, weil sie niedrige Prozente hat, steht dann der Ort auf dem Kennzeichen in dem sie wohnt oder kann ich auch meinen Ort nehmen?
5 Antworten
Es kommt nicht auf den Versicherungsnehmer an, sondern der Wohnort des Fahrzeughalters ist maßgebend für das Kennzeichen: falls du der Fahrzeughalter wirst, erhält das Kennzeichen das Kürzel der Zulassungsstelle von deinem Wohnort!
Auch die Versich.prämie (Regionalklasseneinstufung) richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters: Regionalklassen
Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Höhe der Versicherungskosten ist die Regionalklasse. Die bestimmt, ob ein Fahrzeug, das z.B. in der Lüneburger Heide zugelassen ist, aufgrund des Standorts ein höheres Schadenrisiko mit sich bringt als dasselbe Fahrzeug, das z.B. in Berlin Kreuzberg angemeldet ist. Die Regionalklassen sind für Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko unterschiedlich, d.h. eine günstige Haftpflicht-Regionalklasse hat keine Aussage über die Kasko-Regionalklassen.
und meine mom die Versicherung über sich laufen lässt, weil sie niedrige Prozente hat...
Will deine Mom denn kein eigenes Fahrzeug mehr fahren, daß sie ihren SF-Rabatt aufgibt???
Gruß einer Versich.maklerin
Grundsätzlich zählt der Ort der Person, die als Fahrzeughalter angegeben wird und somit auch im Fahrzeugschein steht.
Mittlerweile kannst du die Kennzeichen aber auch mitnehmen. Kaufst du also ein Auto aus Düsseldorf mit einem Düsseldorfer-Kennzeichen, wohnst aber in Köln, kannst du es trotzdem ummelden und das Düsseldorfer-Kennzeichen behalten.
Quatsch, wie soll das denn gehen? Machen die nicht einmal hier bei uns auf dem Land. Nur beim Umzug, kann ich mein Kennzeichen behalten.
Das ist nicht zutreffend. Wo der Wagen genutzt wird, wird nicht abgefragt
Auf dem Kennzeichen steht das Kürzel für den Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen erstmalig für das Fahrzeug erteilt wurde.
Wo der Halter jetzt wohnt und auf welchen Namen das Fahrzeug versichert ist, spielt dabei keine Rolle.
Auf dem Kennzeichen steht das Kürzel für den Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen erstmalig für das Fahrzeug erteilt wurde...
Stimmt so leider nicht ganz - bei jeder Ummeldung spielt der Wohnort des neuen Fahrzeughalters eine Rolle! Nur beim Umzug gibt es die "Kennzeichenmitnahme": https://www.kennzeichenbox.de/magazin/kennzeichenmitnahme/
Stimmt so leider nicht ganz - bei jeder Ummeldung spielt der Wohnort des neuen Fahrzeughalters eine Rolle! Nur beim Umzug gibt es die "Kennzeichenmitnahme":
Falsch!
https://www.kennzeichenbox.de/magazin/kennzeichenmitnahme/
Auch falsch!
Seit dem 1. Oktober 2019 ist eine Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel möglich.
Hast du bitte auch eine Quelle hierzu? Wäre mir neu...
§ 13 Absatz 3 Satz 2 FZV:
(3) Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unverzüglich
2.
der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, und die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorzulegen.
Dies ist doch ein Umzug und da gilt doch die Kennzeichenmitnahme bereist seit 2015 ! ! ! Also nichts Neues für mich... :-((
Gut aufgepasst. Hier ist der richtige Absatz.
§ 13 Absatz 4 FZV:
(4) [...] Sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, hat der Erwerber unverzüglich nach Halterwechsel die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen oder mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll. [...]
Seit wann ist das so und warum wird das bei uns nicht so praktiziert?
Wenn ich eine Kiste kaufe aus M., und in Kiel wohne, bin ich M los und bekomme KI.
Seit wann ist das so und warum wird das bei uns nicht so praktiziert?
Seit dem 1. Oktober 2019 ist das laut § 13 Absatz 4 FZV möglich.
Die Absätze 1, 3 und 4 gelten nicht für außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge.
Das ist mir bekannt.
Verstehe, und was soll dann Deine falsche Antwort hier bewirken?
Meine Antwort ist nicht falsch.
Bei uns gilt das Kennzeichen gem. PLZ vom Halter.
Schön, dass Mutter freie SF-Klassen für Dich hat, beachte: Die kannst Du meist nicht übernehmen.
Völlig egal, seit einigen Jahren ist der Landkreis, in dem man das Fahrzeug zulässt, nicht mehr an den Wohnort gebunden. Deiner Mutter könnte also bei deiner örtlichen Zulassungsstelle ein Kennzeichen holen, auch wenn sie 200km entfernt wohnt.
Leider falsch geraten - die Zulassungsstelle ist bei Neuzulassungen immer noch an den Wohnort des Fahrzeughalters gebunden!!!
Deine Version gilt nur beim Umzug eines bereits zugelassenen Fahrzeugs oder auch für die Kurzzeitkennzeichen - hier spielt der Wohnort des Fahtzeughalters keine Rolle.
Toller Reinfall, geht nämlich nicht.
Die Versicherung kalkuliert nach Regionalklassen das Risiko. Daher ist der Ort relevant, wo das Fahrzeug überwiegend genutzt wird.