Das hier habe ich gefunden:

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag an Geld, den der Geschädigte aufwenden muss, um sich ein gleichwertiges Auto zu beschaffen. Der PKW-Restwert ist der Betrag, den der Geschädigte für sein Unfallfahrzeug beim Verkauf erzielen kann.

Mir ist nur nicht klar warum sich Weiderbeschaffungswert und Restwert unterscheiden sollten, da beide durch den Markt gleichermassen geregelt werden?