Käufer will vom Auto zurücktreten?

Hallo an alle.

Haben ein vielleicht Problem. Ich habe letzte Woche mein Auto schweren Herzens verkauft. Ein Autohändler aus Frankfurt meldete sich und schickte abends seinen Fahren per Zug vorbei. Dieser machte vom Bahnhof bis zu mir Nachhause eine Probefahrt (ca. 15km bestehend aus Stadtfahrt und Überlandfahrt). Nachdem er bei mir war wurde der kaufvertrag unterschrieben und der ist mit dem Auto weggefahren. Nach 2 Tagen bekomme ich von dem Händler einen Anruf das ich Betrug begangen habe. Punkt 1: Im April habe ich in einer Werkstatt die Steuerkette wechseln lassen. Jetzt gebe es ein Problem mit dem Motor das von der Steuerkette kommen soll. Für diese Sache will der Käufer 800€ zurückerstattet haben Punkt1: In der Anzeige im Internet hatte ich einen Kilometerstand von ca. 148000 angegeben mit der Info das dass Fahrzeug bewegt wird und somit Kilometer dazu kommen. Verkauft habe ich das Fahrzeug mit ca. 168000 km (stand auch auf dem Kaufvertrag). Für diese Sache will der Käufer 500€ zurück haben.

Wenn ich schnell bezahle käme er mir auf 800€ entgegen.

Wenn ich nicht zahle will er einen Anwalt einschalten.

Nun meine Frage - Was soll ich tun. bin absolut verunsichert. Das mit den Kilometern in der Anzeige sehe ich ja ein, aber im Kaufvertrag welcher ja unterschrieben wurde stehen ja die richtigen Kilometer.

boa ist das der Hammer. Ich hatte Ihm gestern (01.08.2016) eine Mail geschickt in der ich höflich auf den Kaufvertrag verwies.

1. Antwort:

also,

ich fackel da nicht lange rum.

wenn sie nun diesen weg einschlagen möchten dann werde ich sie anzeigen,
das inserat liegt vor. mein tipp, googeln sie mal nach fällen die
unseren gleichen, dann werden sie schlauer.

so wird das ganze nur noch teurer für sie.
sie hören von meinem anwalt. so nicht!!

2. Antwort 10 min später:

ach ja ich vergass,

stellen sie sich nun noch vor ich kenne den ausländischen händler der vor uns noch bei ihnen war...

und stellen sie sich vor das er jetzt im nachhinein noch gewisse dinge bezeugen kann.die welt ist klein vorallem unter händlern.

sie wissen was ich meine oder?

 ich glaube sie verstricken sich immer noch tiefer in unglaubwürdige

dinge hinein. überdenken sie ihre schritte nur all zu gut, das kann

böse nach hinten gehen im juristischen sinne.

also sie hören von uns!

Kurz zur Erklärung. Am selben Tag am Vormittag war ein Herr mit seinem Sohn da und fuhr das Auto probe. Danach wollte er den Preis drücken und fand angeblich ganz viele Mängel. Nachdem er den Preis um 1400 drücken wollte habe ich Ihn freundlich gebeten mein Gründstück zu verlassen.

Der angebliche Privatmann (Fahrzeug sollte für seinen Sohn sein) vormittags und der Käufer nachmittags wohnen ca. 300 km entfernt

Auto, Autokauf, Autoverkauf, Kauf, Rückerstattung, Verkauf
Gültiger Kaufvertrag (privat zu privat)?

Bitte um Auskunft, ob das so ein gültiger Kaufvertrag wäre.

A stellt ein Produkt für einen bestimmten Preis auf Ebay Kleinanzeigen ein. Viele Interessenten melden sich, bei einigen wird es konkret, dass sie großes Interesse haben. Ein Interessent (B) schreibt zunächst, er würde das Produkt haben wollen. A antwortet zuerst nicht, weil es so viele Anfragen gibt. Dann schreibt B nocheinmal und A antwortet, weil es mittlerweile weniger konkrete Interessenten gibt. A meint, er hätte am Donnerstag oder Freitag Zeit für ein Treffen. Was A damit meint ist, dass sich B zu diesem Zeitpunkt das Produkt ansehen könnte und man dann über den Preis spricht, da bei Ebay Kleinanzeigen ja oft noch etwas verhandelt wird. (Man muss dazu sagen, dass es hier um ein teures Produkt geht und nicht um 20-30€). A sagt aber an keiner Stelle, dass er dem B das Produkt sicher verkaufen wird.

Nun spammt B den A zu mit Anfragen, wann und wo das Treffen denn nun stattfinden wird. A reagiert nicht, weil es ihm unangenehm wird, außerdem ist er beruflich spontan unterwegs. Plötzlich schriebt B, dass er ein Anrecht auf den Erwerb hat, weil ja ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Dies sieht A aber anders, weil er nur ein Treffen vorgeschlagen hat und nie gesagt hat, dass er dem B das Produkt sicher verkauft.

Die ganze Kommunikation läuft per Email ab, bekannt sind einander nur die Namen. A bittet B mehrmals, ihn nicht mehr zu kontaktieren.

Hat B wirklich ein Recht darauf, dass A ihm das Produkt verkauft? Und was ist, wenn es sich A währenddessen anderes überlegt und es gar nicht mehr verkaufen will?

Immerhin - wäre da tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommen - könnte jeder Verkäufer einen Interessenten belangen, wenn man sich z.B. ein Treffen ausmacht und der Interessent nicht auftaucht oder spontan absagt??

Bitte um Auskunft! Danke!

Beratung, Recht, Kaufvertrag, Jus, Kauf

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