Wenn Ware unter Eigentumsvorbehalt verkauft wird?
Wird ein gutgläubiger Käufer des Besitzers dann wirksam Eigentümer oder nicht?
Also haftet dem "richtigen" Eigentümer der 1. Käufer oder kann er sich seine Ware direkt vom 2. gutgläubigen Käufer zurück holen?
Recht,
Kaufvertrag,
Gesetz,
Eigentum,
Kauf