Gültiger Kaufvertrag (privat zu privat)?

Bitte um Auskunft, ob das so ein gültiger Kaufvertrag wäre.

A stellt ein Produkt für einen bestimmten Preis auf Ebay Kleinanzeigen ein. Viele Interessenten melden sich, bei einigen wird es konkret, dass sie großes Interesse haben. Ein Interessent (B) schreibt zunächst, er würde das Produkt haben wollen. A antwortet zuerst nicht, weil es so viele Anfragen gibt. Dann schreibt B nocheinmal und A antwortet, weil es mittlerweile weniger konkrete Interessenten gibt. A meint, er hätte am Donnerstag oder Freitag Zeit für ein Treffen. Was A damit meint ist, dass sich B zu diesem Zeitpunkt das Produkt ansehen könnte und man dann über den Preis spricht, da bei Ebay Kleinanzeigen ja oft noch etwas verhandelt wird. (Man muss dazu sagen, dass es hier um ein teures Produkt geht und nicht um 20-30€). A sagt aber an keiner Stelle, dass er dem B das Produkt sicher verkaufen wird.

Nun spammt B den A zu mit Anfragen, wann und wo das Treffen denn nun stattfinden wird. A reagiert nicht, weil es ihm unangenehm wird, außerdem ist er beruflich spontan unterwegs. Plötzlich schriebt B, dass er ein Anrecht auf den Erwerb hat, weil ja ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Dies sieht A aber anders, weil er nur ein Treffen vorgeschlagen hat und nie gesagt hat, dass er dem B das Produkt sicher verkauft.

Die ganze Kommunikation läuft per Email ab, bekannt sind einander nur die Namen. A bittet B mehrmals, ihn nicht mehr zu kontaktieren.

Hat B wirklich ein Recht darauf, dass A ihm das Produkt verkauft? Und was ist, wenn es sich A währenddessen anderes überlegt und es gar nicht mehr verkaufen will?

Immerhin - wäre da tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommen - könnte jeder Verkäufer einen Interessenten belangen, wenn man sich z.B. ein Treffen ausmacht und der Interessent nicht auftaucht oder spontan absagt??

Bitte um Auskunft! Danke!

Beratung, Recht, Kaufvertrag, Jus, Kauf
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