Stadtwerke endabrechnung?

2 Antworten

Nachzahlungen die die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) betreffen,sind vom Jobcenter / Sozialamt in tatsächlicher Höhe zu übernehmen,wenn die Jahresendabrechnung im Leistungsbezug zugegangen ist bzw.im Monat der Antragstellung,wenn das Jobcenter / Sozialamt keine Unwirtschaftlichkeit nachweisen kann !

Die Nachzahlung des Stroms wird nicht übernommen,wenn diese aus dem Abschlag für den normalen Haushaltsstrom stammt.

Da könnt ihr nur ein zinsloses Darlehen beantragen.

Das müsste jetzt die ARGE bezahlen.


Cuaniiiii 
Fragesteller
 26.01.2016, 17:36

Hm sicher.?

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