Hallo ,

meine Cousine hat eine Tochter im Alter von 10 Monaten und bezieht Hartz 4 ,ihr Partner,der Kindesvater ebenso! Beide haben jedoch getrennte Wohnungen und bilden somit auch keine Bedarfsgemeinschaft! Der Kindesvater besucht das Kind natürlich ,so,wie es jedem Vater auch zusteht! Auf Auffordrung des Jobcenters war Sie beim Jugendamt vorstellig,um UVG zu beantragen,dies wurde abgelehnt,da sie mit dem Kindesvater das gemeinsame Sorgerecht hat. Das war ca. Anfang 2015,kurz nach der Geburt des Kindes. Den Mehrbedarf für Alleinerziehende hat Sie natürlich dennoch erhalten! Nun wurde sie erneut aufgefordert,UVG zu beantragen ( offenbar prüft das Jobcenter alles in regelmäßigen Abständen, habe da leider keine Ahnung von..) Nun hat sie erklärt,dass sich nichts geändert hat und eben beide das gemeinsame Sorgerecht haben usw.und prompt wurde ihr der Alleinerziehenden Mehrbedarf gestrichen, mit der Begründung, dass der Kindesvater sich an der Erziehung beteiligt und wer keinen UVG bekäme, hätte schließlich keinen Anspruch auf den Mehrbedarf! Bei meinen Recherchen höre bzw.lese ich immer verschiedene Dinge. Meine Cousine ist fix & fertig,ich habe ihr geraten ,erst einmal Widerspruch einzulegen.

Vielleicht gibt es Leute hier,die sich mit dem Thema Hartz 4 besser auskennen und was dazu sagen können.

LG