Wolfskin Jacke riecht auch nach mehrmaligem Waschen - Bitte um Abhilfe

Liebe Community,

Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich habe nun grade gestern meine schöne All-Wetter-Jacke gewaschen. Sie besteht aus einer leichten Jacke - wasserdicht aus GoreTex - und einem Fließ - herausnehmbar. Letzteres ist auch wieder sauber frisch und trocken, jedoch macht mir die Überjacke, der wesentliche Teil der Jacke zu schaffen. seit knapp einem halben Jahr kämpfe ich gegen diesen Geruch.

Ist die Jacke trocken, muss man den Stoff schon direkt vor die Nase halten. Er riecht ein wenig wie Wäsche, die man feucht in eine Ecke gelegt hat und vergessen hat. Wird die Jacke feucht, z.B. bei Regen und Co, strömt dieser Geruch aus und umgibt einen wir eine Übelkeit erregende Hülle.

Ich glaube in diesem halben Jahr habe ich die Jacke bestimmt 15 mal gewaschen. Der Dreck geht, der penetrante Gestank bleibt. Gewaschen habe ich mit diversen Waschmittel, von JA! -Produkten, flüssig und Pulver, über Perwoll Pulver Vollwaschmittel und nun eine Mixtur aus Coral Flüssigwaschmittel und einem intensiv riechenden Weichspüler von Venel. Das Ergebnis ist immer das selbe. Nun bin ich am Ende. Wasserdicht bekomme ich die Jacke immer wieder durch bügeln. Klingt komisch, vielleicht, aber hilft wirklich =) (Tipp meiner Tante)

Trocknen tut die Wäsche draußen an der frischen Luft oder jetzt, frei hängend im Trockenraum im Keller.

Mache ich vielleicht schlicht etwas falsch, oder kann mir jemand vielleicht einen Tip geben, wie ich den Geruch endlich loswerde??

Ganz vielen lieben Dank im Voraus!

Pflege, Jacke, Geruch, waschen
Rückgaberecht einer mangelhaften Jacke (Kaufrecht)

Hallo,

ich habe eine kleine Frage zum Kaufrecht!

Meine Freundin hat sich vor 8 Tagen bei einer seit ein paar Jahren sehr angesagten Mode-Kette aus Spanien eine Daunen-Jacke für 130€ gekauft. Nach allerdings nur einem Tag tragen (!), fing diese Daunenjacke bereits an, aus allen Nähten ihre Federn zu verlieren. Da war dann natürlich sofort klar, dass die Jacke wegen ihres Mangels zurückgebracht werden muss. Gesagt, getan. Doch bei der Rückgabe verweigerte die Verkäuferin dann eine Geld-Auszahlung und bot nur nach einigem Gemeckere an, meiner Freundin einen Gutschein auszustellen, von dem sie sich dann andere Klamotten kaufe kann. Meine Freundin hatte der Verkäuferin noch gesagt, dass sie die gleiche Jacke nochmal nehmen würde sofern diese OK wäre - die Jacke gab es aber nicht mehr.

Übrigens hätte meine Freundin laut der Verkäuferin beim Kauf ja wissen müssen, dass eine Daunenjacke ihre Federn verliert (Highlight-Spruch). Das wusste sie auch - nur dass die Jacke in solch einem Übermaß Federn verliert, konnte sie nicht ahnen. Auf jeden Fall wollte meine Freundin nicht den Wert-Gutschein, da es in dem Geschäft keine weiteren Klamotten gab, die ihr gefielen...

Nun die Frage:

Das Geschäft muss meiner Freundin doch Ersatz leisten, und zwar in Geld-Form wenn es so gewünscht ist?! Es handelt sich zwar nicht um ein Fernabsatzgeschäft mit 14-tägigem Rückgaberecht, aber dafür um einen eindeutigen Mangel für den eine Rückgabe gerechtfertigt ist!

Es wäre schön, wenn ihr mir noch die passenden Paragrapgen aus dem BGB nennen könntet (vorausgesetzt ihr seid euch sicher), denn dann werde ich mir die mal genauer anschauen und ein weiteres Mal in das Geschäft gehen.

Freue mich über zahlreiche Antworten!

Kleidung, Recht, Kaufrecht, Jacke, Gesetz, BGB, Mangel, Rückgabe, Rückgaberecht, Umtausch

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