Jährliche Fahrleistung überschritten: Folgen nach einem Unfall?

Ich hatte letzte Woche einen fremdverschuldeten Autounfall.
Der Fahrer hinter mir ist gefühlt ungebremst in das Heck meines Wagens gekracht und hatte scheinbar mein Bremsmanöver übersehen. Durch den Aufprall wurde ich noch nach vorne auf ein anderes Fahrzeug aufgeschoben.

Ich habe mir einen guten Anwalt zur Seite genommen, um den Fall unabhängig und schnell mit der gegnerischen Versicherung meines Hintermanns zu klären.

Mein Wagen wurde dem Gutachter vorgeführt und als wirtschaftlicher Totalschaden angesehen. Das Gutachten wurde gestern von meinem Anwalt zu der gegnerischen Versicherung geschickt mit der Bitte um Zahlungsaufforderung.

Als ich gerade in meine Unterlagen schaute, habe ich nicht schlecht gestaunt, dass meine jährliche Laufleistung weit überschritten wurde. Der Wagen hat nach dem Unfall 143.***t km runter und ich wäre bis jetzt nur bis knapp 126t km versichert gewesen. Als jährliche Fahrleistung hatte ich nur 12.000km angegeben. Natürlich hat der Gutachter schön Fotos vom Tachostand gemacht...

Muss ich mir nun Sorgen machen, dass die gegnerische Versicherung vielleicht sagt wir zahlen den Schaden nicht? Sodass ich auch noch auf den Kosten vom Gutachter und meinen Anwalt sitzen bleibe? Der Unfallverursacher ist bei der selben KFZ-Versicherung wie ich auch, nur andere Zweigstelle... falls das relevant ist.

Recht, Haftpflichtversicherung, Autounfall - Versicherung, Auto und Motorrad
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