Krankenversicherung mit 24 (Studium abgebrochen)

Guten Tag liebe Community, Ich hab da eine dringende Frage zur Krankenversicherung als Ex Student! Und zwar habe ich mein Studium im September abgebrochen, war also bis zum 30. September 2013 noch Familienversichert. Seitdem bin ich nur in einem Minijob tätig, wo ich ca. 310€ im Monat verdiene. Am 14. Dezember 2013 werde ich 25 und ich habe es total versäumt mich bei der KK zu melden, da ich sonst eigentlich nie wirklich was mit denen zu tun hatte, ausser Bescheinigungen für die Uni oder Sonstiges zu holen. Nun zu meiner Frage (Achtung es könnte lang werden): Habe ich weiterhin Anspruch auf die Familienversicherung, wenn ich das Studium vor 25 Jahren abbreche, zwischen Abitur und Studium ein 9 Monate andauernder Zivildienst lag und sich dadurch das Studium verzögert hat? Im Internet lese ich nur Antworten dazu, wie es ist wenn man nach 25 Jahren dann noch Student ist. Dort bekommt man ja dann die 9 Monate des Zivildienstes angehängt, wenn man weiterhin studiert. Ist dies auch wer Fall, wenn man halt sein Studium abbricht und nur einen Minijob hat?!? Werde auf jeden Fall auch bei der Krankenkasse fragen, jedoch haben die heut schon zu. Habe zur Sicherheit auch heute nen Termin mit dem Arbeitsamt gehabt aber müsste dann ja vielleicht die Beiträge für Oktober und November nachzahlen :( Wenn ich jedoch die ganzen Unterlagen sehe die ich ausfüllen muss, dann Zahle ich doch lieber die Gebühren der KK als mich mit dem Jobcenter anzulegen...

Studium, Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankenkasse, Zivildienst
Weiter krank nach Ablehnung der Wiedereingliederung?

Hallo :-) Ich bin seit Februar krank geschrieben wegen Fibromyalgie, Morbus Crohn und depressiver Phase und war bereits in psychosomatischer Reha. Dort wurde ich frühzeitig entlassen, da ich mir eine Plantarfasziitis im rechten Fuß zugezogen habe. Da es mir psychisch jedoch momentan besser geht, hatte ich eine Wiedereingliederung angestrebt (Sachbearbeiterin in einem Industrieunternehmen mit überwiegend sitzender Tätigkeit). Diese wurde mir vom Arbeitgeber jedoch verweigert, da mein Platz bereits besetzt sei und ich aufgrund häufiger Fehlzeiten sowieso nicht mehr für die Firma tragbar sei. Ich habe eine 50%ige Schwerbehinderung. Mein Chef hat mir nun ans Herz gelegt, über eine Auflösung des Arbeitsvertrags nachzudenken. Ich habe mich bereits von einem befreundeten Anwalt beraten lassen und er wird meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich mich darauf keinesfalls einlassen werde und er mich schon kündigen müsste (was er sicher auch machen wird, da er mir zu verstehen gab, dass er mich loswerden will).o

Nun meine eigentliche Fragen: - kann ich mich nun weiter krank schreiben lassen, ohne dass mir der Arbeitgeber oder die Krankenkasse einen Strick daraus drehen können? - wenn mein Arbeitgeber mich kündigt, kann er dann mein weiteres krank sein als Grund für die Ablehnung der Wiedereingliederung nennen?

Wie verhalte ich mich richtig?????

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War ich als Arbeitslose gesetzlich nachversichert oder habe ich nun eine Versicherungslücke?

Nach meinem Referendariat hatte ich zunächst für ein paar Monate eine Stelle als angellte Lehrerin. Ich wechselte von der PKV Debeka in eine gesetzliche Krankenversicherung. Von meinem Berater von der PKV Debeka wurde mir empfohlen mich über die BKK Debeka zu versichern: So sei ein fließender Übergang von gesetzlicher in die Privatversicherung zurück leicht möglich. Meinen Status bei der Privaten ließ ich "einfrieren".

Über die Sommerferien war ich - wie so viele Lehrer - arbeitslos. Da während des Referendariats nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird, musste ich für den Juli Harz 4 beantragen. Für den Monat August erhielt ich keine Leistung, da ich einen Vorschuss auf den September ausgezahlt bekam und die ARGE durch das Zuflussprinzip nicht das tatsächliche Gehalt berücksichtigt, sondern auf das Konto eingehende Zahlungen. Um die Krankenversicherung brauche ich mir keine Sorgen zu machen, durch die Nachversicherungspflicht sei ich automatisch weiter versichert, so hieß es von Seiten der ARGE.

Ich hatte die BKK mittlerweile gekündigt um wieder über die PKV Debeka versichert zu sein. Zunächst auch kein Problem, nur eine "kleine Formalie", so der Bearbeiter. Als ich im September immer noch keine Kündigungsbestätigung und auch keine Versicherungsbestätigung der PKV erhielt, rief ich im Servicebüro an und erfuhr, dass ich ruhig zum Arzt gehen könne, ich sei bereits privat versichert, es dauere nur ein wenig mit dem Schriftlichen.

Nun erhielt ich gestern (17.10) einen Anruf mit der Mitteilung, es gäbe Probleme. Durch die nicht versicherten Wochen im August sei eine Versicherungslücke entstanden. Die Aussage der ARGE von der Nachversicherungspflicht sei so nicht richtig. Ich müsse mich nun rückwirkend privatversichern (ca. 500 Euro). Oder aber über die BKK rückwirkend versichern, aber dann hätte ich wieder Kündigungszeiten zu beachten und käme erst nach zwei Monaten in die Privatversicherung. Hierbei wären die Kosten für mich außerdem höher als 500 Euro.

Ärgerlich ist auch, dass ich so spät benachrichtigt wurde, denn für den September hätte ich Anspruch auf Harz 4 gehabt, weil ich in diesem Monat de facto wenig Geld ausgezahlt bekommen habe. Auch hätte ich dann bereits vorher die gesetzliche Versicherung kündigen können. Der zuständige Sachbearbeiter hätte wohl Urlaub gehabt.

Was mich vor allem ärgert ist, dass ich ja gerade deshalb in die BKK Debeka gewechselt bin, weil da so ein Übergang angeblich so leicht ermöglicht würde. Der Sachbearbeiter der BKK Debeka meinte dazu nur, da sei ich wohl falsch beraten worden, die BKK und die PKV Debeka hätten nichts miteinander zu tun, außer dass sie im selben Hause seien. Auch wäre es ihm nicht möglich, bezüglich der Kündigungszeit kulant zu sein, denn dann würde er gegen das Gesetz verstoßen.

Wer hat denn nun wirklich Recht? Und muss ich mich über die Privatkasse rückwirkend versichern oder war ich über meine Arbeitslosigkeit gesetzlich nachversichert und es gibt keine Versicherungslücke?

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