Hallo,
Ich habe mal eine Frage:
Man hat bei einer privaten Krankenkasse eine Krankheit A bei den Gesundheitsfragen verschwiegen und sich dadurch einen Vertrag bei einer PKV erschlichen. Später erkrankt man an einer Krankheit B (die mit Krankheit A nichts zu tun hat) und lässt sich wegen Krankheit B im Krankenhaus behandeln. Das PKV-Mitglied wusste von Krankheit B nichts und hat diese erst danach bekommen, also nach PKV Eintritt.
Durch Nachforschung findet die PKV infolge von Krankheit B heraus (da für Krankheit B Rechnungen eingereicht werden), dass das PKV-Mitlglied bei den Gesundheitsfragen Krankheit A verschwiegen hat. Das PKV-Mitglied hat aber wegen Krankheit A überhaupt keine Beschwerden und schickt wegen dieser Krankheit auch keine Rechnungen o.ä. ein.
Kann die PKV dann in solch einem Fall einem PKV-Mitglied den Vertrag kündigen oder anfechten, obwohl die verschwiegene Krankheit A nie wieder beim Mitglied erschienen ist oder auch dafür keinerlei Rechnungen eingegangen sind?
Sprich: Kann eine verschwiegene Krankheit nur dann zum Problem werden, wenn genau für diese Krankheit Rechnungen eingereicht werden?