Darf der Vermieter eines gewerblich genutzten Raumes (Reparaturwerkstatt) wg. Mietrückstands (3 Monatsmieten) das Schloss austauschen, und dem Mieter so den Zutritt zu dem Raum versperren um auf diese Art die ausstehenden Zahlungen zu erzwingen? Es liegt noch keine schriftliche Kündigung seitens des Vermieter vor.