Hallo zusammen , ich besitze einen Oldtimer welcher demnächst für längere Zeit eingelagert werden soll.

Das Fahrzeug würde in einer Art Sammelgarage ( gewerbehalle mit Strom fü Fahrzeuge ) unterkommen.

Da das fahrzeug aber komplett abgemeldet wird. Stellt sich mir jetzt die Frage wer im Falle eines Diebstahles die Haftung übernimmt.

Muss das der Gewerbebesitzer bzw. eine seiner Versicherung oder bleibt der Schaden bei mir oder einer Versicherung von mir hängen ?