Hallo,

ich bin gerade dabei den Fragebogen zur steuerliche Erfassung auszufüllen und bin auch schon fast fertig... Ich bin mir nur etwas unsicher was Punkt 3. angeht Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen Ich bin seit 6 Monaten Arbeitslos. Muss ich auch diese einnahmen in die Nichtselbstständiger Arbeit eintragen ? oder nur das Bruttogehalt wo ich Angestellter war? Ich wäre sehr dankbar um Antworten von erfahrenen Leuten die das schon mal gemacht haben ;) ! Danke im Voraus !