Habe eine Straftat beobachtet, jemand der stark alkoholisiert war ist in ein parkendes Auto gekracht und beging Unfallflucht.
Die Polizei hat ihn erwischt - Führerschein weg.
Nun kam heraus, dass ich denjenigen auch noch kenne -.-
Als ich es bei der Polizei gemeldet habe, habe ich gefragt ob der Täter meinen Namen erfährt. Der Polizist meinte:" Vorläufig nicht."
Was heißt vorläufig nicht?
Eigentlich ist doch alles klar, sie haben ihn erwischt, stark akloholisiert und er konnte das Ganze wohl kaum abstreiten, weil an seinem Auto bestimmt auch ein Schaden entstanden ist.
Muss ich aussagen, wenn es zu einer Verhandlung kommt? Ist es wahrscheinlich, dass die Sache vor Gericht geht?
Ich möchte nicht, dass derjenige weiß, dass ich das war.
Mache mir voll den Kopf.... Klar war es richtig, es zu melden, vielleicht ist es das nächste mal ein Kind das er anfährt und flüchte,t und betrunken Auto fahren ist nunmal kein Kavaliersdelikt... Aber ich mache mir trotzdem Gedanken...
Kann mir jemand weiterhelfen?