Heute ist Termin vor Gericht. Das persönliche wurde angeordnet. Es geht um Herausgabe von Sachen. Was passiert bzw. wie läuft es ab, wenn ich mich doch mit dem Gegner gütlich vor Gericht einige? Wer trägt dann die Kosten bzw. werden mir dann die Kosten (PKH-Antrag wurde bewilligt) auferlegt, weil es in dem Sinne ja dann nicht zu einer richtigen Gerichtsverhandlung gekommen ist, weil der Gegner einsichtig ist/war?

Ich hoffe es kann mir jemand dabei helfen.