Kann ich bei Falschlieferung von Möbeln eine Aufwandsentschädigung einbehalten?

Wir haben in einem Möbelhaus eine Schrankwand bestellt und 9 Wochen später geliefert und aufgebaut bekommen. Leider ist die Wohnwand spielgeverkehrt. Nach mehreren Anrufen bekamen wir die Auskunft, dass es ein Fehler des Möbelwerkes ist und wir eine neue Schrankwand bekommen. Eine ungefähre Angabe, wie viele Wochen dies dauert, konnte man uns nicht nennen.

Leider konnten wir die gelieferte Wohnwand nicht wirklich nutzen. Um fernsehen zu können, haben wir den TV-Teil vor die Schrankwand setzen müssen. Da wir unseren neuen Laminatboden und unseren Fernseher nicht riskieren wollten, stand das TV-Teil auch vor der Schrankwand, wenn wir nicht ferngesehen haben. Dadurch konnten wir die Schranktüren dahinter nicht mehr öffnen und den Teil nicht nutzen. Alles was dadurch nicht in den Schrank geräumt werden konnte, liegt in Kisten daneben.

Seit 6 Wochen nervt mich der Anblick. In zwei Wochen soll die neue Schrankwand geliefert werden. Dann dürfen wir noch einmal aus- und wieder einräumen. Dazu muss ich mir wieder einen Tag frei nehmen.

Auf telefonische Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass wir trotzdem den vollen Preis bei Neulieferung zahlen müssen. Nach deren Meinung hatten wir keine Unannehmlichkeiten. Wir könnten aber nach der Neulieferung nochmal nachfragen.

Ich befürchte, dass ich im Nachhinein gar nichts mehr bekomme. Kann ich eine Aufwandsentschädigung einbehalten? Wenn ja, wieviel?

Möbel, Entschädigung, Falschlieferung
Handyversicherung von Mediamarkt (Plusschutz [120€]) wird alles abgedeckt?

Habe mein Handy (Sony Xperia Z3 compact) bei MM gekauft inkl. Plusschutz was sie angeboten haben. Im vertrag steht schonmal das es bei folgenden Ursachen entschädigt wird: -Fallschäden -Bruchschäden -Flüssig-/Feuchtigkeitsschäden -vorsätzliche Schädigung durch Dritte -Sand, Wasser und Feuchtigkeit

Darüber hinaus leisten wir bei Verlust des Gerätes durch: -Diebstahl -Einbruchdiebstahl (nur wenn es in einem verschlossenen Haus/ Auto gelegen hat) -Raub

Stand Juni 2015. Sie läuft standartmäßig 2 Jahre.

Meine Frage ist, ob es vielleicht doch noch irgendeine Art oder sonstwas gibt, was nicht abgedeckt ist bzw. es z.b. ein Prüfverfahren gibt ob es wirklich hingefallen ist und nicht absichtlich zerstört wurde. Denn hier steht halt auch das beim vorsätzlichen herbeiführen oder grob fahrlässiger handlung sowie einfach vergessen/liegenlassen und bei garantiefällen/gewährleistung die leistungen der Versicherung ausgenommen sind. Also man versteht hoffentlich worauf ich hinaus will. Noch ein paar fragen: Was darf passieren, was nicht? Wie wird von der Versicherung argumentiert? Macht es sinn das die Versicherung ausfällt wenn es im Garanitie/gewährleistungsbereich des Herstellers liegt?

Achja bevor ich es vergesse: mein handy hat seit gestern einen Defekt. "Experten" vermuten einen Hardwarefehler da sich die Obere Bildschirmhälfte nicht mehr bedienen lässt. Die haben irgendwas von Touchfolie unter dem Glas gelöst oder so. Jedenfalls ist es ohne besondere vorkommnisse (hosentasche) passiert.

Thx.

Handy, Versicherung, Entschädigung, Garantie, Media Markt, Plusschutz
Wer hat Erfahrung mit Entschädigungszahlungen bei Fluggesellschaften?

Hallo:) Ich bin letztens nach Brasilien geflogen. Leider verspätete sich der Rückflug für einige Passagiere um 3-4 Std, für mich sogar um einen Tag. Nun sollte Condor mir ja 600EUR Entschädigung zahlen, natürlich drücken sie sich davor.

Meine Frage nun: Welche Erfahrungen haben andere mit sowas gemacht, speziell mit Condor? Kam es schonmal vor dass man damit vor Gericht gegangen ist und "verloren" hat? Lohnt es sich zu einem Anwalt zu gehen, oder sollte ich mich an Internetportale (zb Flightrights) wenden?

Näheres zu meinem Fall: Der Flug verspätete sich aufgrund eines fehlenden Ersatzteils (Technischer Fehler von Condor). Nachdem wir über 3 Stunden mit eher kargen Verpflegung am Flughafen festsaßen kündigte der Pilot an, dass von den 210 Passagieren 180 noch am selben Tag fliegen können (nur eben ca 4 Std später), die restlichen 30 sollten sich freiwillig melden und bekommen eine Unterkunft, Transfer sowie 600EUR Entschädigungssumme (Was uns als "Goodie" angepriesen wurde, wobei es gesetzlich verpflichtend ist), wenn sie bleiben. Diese Summe könnten wir sogar an jedem Condor-Schalter in der EU (gelogen!) in Bar (auch gelogen!!) einlösen. Ich blieb also noch einen Tag und würde dann quasi 2 Tage später in Deutschland ankommen. Dort angekommen gab es erstmal Diskussionen am Schalter denn natürlich haben wir unser Geld nicht bekommen. Alle erforderlichen Unterlagen haben wir jedoch ausgehändigt bekommen (jedoch wurde bei mir angekreuzt dass ich einen Gutschein möchte, was nicht der Wahrheit entspricht, ich wurde nichtmal gefragt!!).

Nach erfolglosen Versuchen Condor zu kontaktieren oder mich mit Thomas Cook zu verständigen bin ich jetzt selber am grübeln was ich machen soll. Ich hätte zb keine Lust 25% an flightrights abzugeben, allerdings frage ich mich ob das Risiko vor Gericht zu gehen zu groß ist, jedoch ist mein Fall ja auch etwas speziell. Und sollte ich Condor ein Datum setzen an dem sie mir zu antworten bzw die Summe zu überweisen haben, sodass sie in Verzug geraten können? Kann man sich da auch an den Verbraucherschutz wenden?

Vielen Dank im Vorraus :)

Reise, Urlaub, Flugzeug, Geld, Recht, Verbraucherschutz, condor, Entschädigung
Alle Möbel Verschimmelt, weil Vermieter Schimmel verschwieg. Was tun?

Im Bezug auf meinen Vermieter habe ich schon viel geschrieben, aber mir ist heute etwas aufgefallen...

Mein Vermieter hat ja von anfang an den Schimmel verschwiegen und die Frage danach vor Vertragsunterzeichnung klar verneint (Ich habe ihm von meiner Asthmaerkrankung erzählt, trotzdem hat er mir ins Gesicht gelogen. Nun geht es mir schlechter wie je zuvor). Nach und nach kam der Schimmel durch die neuen Tapeten durch (die er dran gemacht hat um den Schimmel zu verstecken). Er hat ihn bis heute nicht beseitigt. Als ich hier einzog, kaufte ich mir neue Möbel (Vitrine, Einbauküche, 2 Sideboards, Kühlschrank, usw.) - Alles nun massiv verschimmelt!

Ich habe ständig hinter ihm hergeschrieben & ihn ständig angerufen, dass er bitte den Schimmel beseitigen möge, da er nicht von mir kam, sondern offensichtlich schon immer da war (Das ganze Haus ist verschimmelt, nicht nur meine Wohnung). Letztendlich, hat er mir sogar schriftlich gegeben, dass der Schimmel durch Baumängel verursacht wurden,also schon vor meinem Einzug da war.

In einer Woche ziehe ich endlich um und ich stehe ohne alles da! Kann ich irgendetwas tun? Reicht sein Schreiben, dass der Schimmel durch Baumangel entstanden ist aus um von ihm Schmerzensgeld und Schadensersatz zu fordern? Was muss ich darlegen falls es vor Gericht geht? Wahrscheinlich eben diesen Brief , die Belege für die Möbel und einen Bericht über meinen Gesundheitszustand vom Arzt, oder?

Gesundheit, Asthma, Wohnung, Schimmel, Mietrecht, Entschädigung
erhalte ich irgendeine Entschädigung von der Unfallversicherungversicherung?

einen schönen guten abend ,

ich habe vor 6 wochen einen unfall gehabt, ich bin gestürzt und habe mir auf einer veranstaltung eine offene daumengrundgliedfraktur und einen riss der strecksehne zugezogen . der rechte daumen wurde luxiert und ich wurde notoperiert . nun zu meiner frage , ich besitze eine unfallversicherug xxl bei der inter risk ... kann mir jemand sagen , ob man von denen jetzt eine geldleistung bekommt ?

SO WIE ICH ES LESE:: BIN ICH VERSICHERT WENN DER DAUMEN EINE FUNKTIONSBEEINTRÄCHTIGUNG BEHÄLT ODER EINE INVALIDITÄT BESTEHT .dann bekäme ich auch eine unfallrente . dann wären es 30%der vereinbarten summe. aber ab wann ist man invalide , bzw ab wann ist es eine funktionsbeeinträchtigung .

ich hoffe ja sehr, das ich den daumen wieder bewegen kann , wobei er im moment oberhalb steif ist, da sich innerhalb einer woche eine nekrose gebildet hat .
ich würde gerne erfahren , selbst wenn der daumen wieder wird , bekommt man trotzdem eine entschädigung , oder nur wenn der schlimmste fall eintritt

ich bin euch dankbar , über jede antwort, dir mich ein wenig aufklären könnte ... eigentlich dachte ich , man bekommt so eine art verletzengeld von der Uf versicherung.... aber bin mir gerade nicht wirklich sicher.. ich habe eine schadensanzeige ausfüllen lassen , wo ich die bankverbindung mit angeben musste ....

im vorraus schonmal lieben dank

lg jana

Versicherung, Entschädigung, Unfallversicherung
Stadt beansprucht Teile eines Privatgrundstücks, darf sie obendrein entschädigungslos eine hohe Hecke zerstören?

Hallo,

meine Bekannte hat ein Haus und ein Eckgrundstück am Anfang eines asphaltierten Feldweges, einer Sackgasse. Dahinter war bisher nur noch ein zweites Haus und danach folgt beidseitig Ackerland. Vor einem Jahr hat ein Bauer seine Pferdekoppel verkauft. Es wurden in der Sackgasse auf der anderen Seite zwei neue Häuser gebaut. Für diese Häuser wurden entsprechend Anschlüsse verlegt. Das Haus meiner Bekannten war bereits über die Straße angeschlossen. Meine Bekannte braucht die neuen Anschlüsse nicht, da sie sie aber nutzen könnte, muss sie jetzt dafür 10.000 Euro zahlen.

Nun aber möchte die Stadt den Feldweg auch noch verbreitern und der neuen Situation anpassen. Meiner Bekannten wurde mitgeteilt, dass die Stadt dafür einige qm ihres Grundstückes braucht und aufkaufen muss. Die entsprechende Summe beinhaltet jedoch nur die Kosten für den Boden. Auf dem Grundstück meiner Bekannten steht jedoch eine in 15 Jahren gewachsene Hecke, die einen perfekten Sichtschutz gewährt und von den neuen Häusern kann man nur vom Dach aus in den Garten blicken. Diese komplette Hecke will die Stadt nun entfernen, da sie genau auf der dann neuen Grundstücksgrenze verläuft. Hierfür soll aber nichts entschädigt werden.

Wenn diese Hecke zerstört wird, dann liegt der Garten meiner Bekannten komplett offen. Der gesamten Länge nach wäre dann freie Sicht nicht nur in den Garten, sondern auch auf die Terrasse, in den Glaserker mit Esszimmer, in die halbe Küche und in 2/3 des Wohnzimmers. Ein ungestörter Aufenthalt im Garten und auf der Terrasse wäre so nicht mehr möglich und auch im Erker müssten Gardinen als Sichtschutz angebracht werden. Kann die Stadt einen Verkauf von Teilen des Grundstücks überhaupt erzwingen? Meine Bekannte will gar keinen breiteren Weg und auch nicht verkaufen. Die 10.000 Euro Kosten für die Anschlüsse, die meine Bekannte gar nicht braucht, sind schon ärgerlich genug. Wenn sie verkaufen muss, dann müsste die Stadt doch auch den ursprünglichen Zustand am Grundstücksrand wieder herstellen und eine neue, entsprechend hohe Hecke pflanzen oder zumindest eine entsprechende Entschädigung für die Vernichtung der Hecke zahlen.

Weiß jemand, wie in einem ähnlichen Fall entschieden wurde?

Silveri

Recht, Baurecht, Entschädigung, Enteignung, Erschließungskosten
Fahrkarte gesperrt, obwohl ich jeden Monat zahle: unfreundlicher Busfahrer wirft mich aus dem Bus!

Hallo,

ich bin grade wirklich stinksauer. Heute sollte eigentlich ein guter Sonntag werden, auf den ich mich schon seit Tagen freue. Ein etwas hektischer Morgen war es schon, aber als ich dann um 10 Uhr das Haus verließ, war ich glücklich, dass ich noch den Bus bekam.

In unseren Büssen sind diese Scanner für die Abo-Tickets. Ich habe mein Ticket grade weg drangehalten und es wurde gesagt, dass die Karte gesperrt sei. Schon kam die erste unfreundliche Bemerkung des Busfahrer:"Sie müssen aussteigen".. Ich sagte ihm, dass die Auszahlung meines Tickets noch vor wenigen Wochen erfolgte und ging mit ihm ein kurzes Gespräch ein. Er sagte mir, dass ich jetzt etwa 2 Euro zahlen müsse für ein Ticket, was normalerweise garnicht brauche.. er sagte mir auch, dass man mir dann das Geld zurückzahlen würde, wenn sich wirklich herausstellt, dass mein Ticket zuunrecht gesperrt sei.

Ich hatte leider nur die Bankkarte dabei und konnte nichts zahlen, außerdem befand sich mein Ziel verdammt nochmal dutzende Kilometer von der Stadt. Ich würde somit auch weitere Tickets kaufen müssen. Ich zahle doch keine 40 Euro. Somit hätte mir der Kauf auch nichts gebracht. Heute ist Sonntag die Hotline ist somit geschlossen und ich kann niemanden benachrichtigen.

Der Busfahrer meinte dann, dass ich nun auszusteigen habe. Und das mit einem Gesichtsausdruck, der nicht freundlich genannt werden kann. Er sagte dass sei Vorschrift. Ja GUT Vorschrift. Ich habs verstanden aber dann sagte ich, dass ich dafür entschädigt werden möchte, dass ich zu unrecht nicht von einem ORT A nach ORT gelangen darf, wenn ich doch monatlich einen fairen Preis für dieses Ticket zahle.

Kann ich da irgendwie eine Beschwerde gegen einlegen, hatte jemand mal ähnliches erlebt und wie sieht es mit Gewinnchancen aus. Ich bin total fertig, mein ganzer Tag ist kaputt und fortbewegen kann ich mich ohne Auto auch nicht.

kaputt, Deutsche Bahn, Bus, busfahrer, Entschädigung, Ticket, Abonnenten, unfreundlich, ungültig
Mündliche kündigung wegen Eigenbedarf, bei schriftlichen Vertrag.

Wir leben in einem Dreiparteien Haus. Der Vermieter wohnt im Erdgeschoss und eine andere Vermieterin wohnt im ersten Stock, wir im Dachgeschoss. Unser Vermieter hat uns im Januar mündlich gekündigt, wegen Eigenbedarf, wir haben aber einen schriftlichen Mietvertrag, wir sollen bis Juni ausziehen, weil sein Sohn mit seiner jungen Familie hier einziehen soll und sie die Wohnung vorher noch renovieren möchten. Wir waren einverstanden damit. Wir haben/hatten ein sehr gutes Verhältnis.

Später haben wir dann erfahren, das der Sohn gar nicht in unsere Wohnung einziehen will, sondern in die Wohnung unter uns und die Mieterin unter uns soll in unsere Wohnung einziehen, für einen bestimmten Zeitraum oder die Wohnung soll zeitbegrenzt an neue Mieter vermietet werden. Die Mieterin unter uns will garnicht hier oben einziehen.

Das hat er uns auch später frech gesagt, nachdem wir es zufällig mitbekommen haben, das er auch der Mieterin unter uns gekündigt hat, er wollte das geheimhalten. Er hat der Mieterin unter uns unterschwellig mit einem Anwalt gedroht. Soweit wir wissen ist sie zum Anwalt gegangen. Soviel Eigenbedarf kann man gar nicht für eine Kleinfamilie anmelden.

Die Mieterin unter uns, will vom Vermieter Geld das sie auszieht, weil sie sehr viel Geld in die Wohnung gesteckt hat. Sie wohnt da 3 Jahre und wir wohnen hier etwas mehr als 5 Jahre. Wir würden auch so ausziehen, aber die Art und Weise wie wir belogen und betrogen wurden ärgert uns sehr.

Jetzt meine Frage, gilt die mündliche Kündigung und wie können wir dafür entschädigt werden, das meine schwangere Frau und ich ausziehen müssen, denn unter diesen Bedingungen, kann man sowieso nicht mit dem Vermieter unter einem Dach leben.

Kündigung, Eigenbedarf, Entschädigung, Kündigungsfrist

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