Hallo, wir haben vor 10 Jahren eine Wohnung mit Dachterrasse gemietet und die Aufbauten, Pflanzen, vom Vormieter (der auch 15 Jahre dort gewohnt hat und die Terrasse genutzt hat) übernommen und dafür auch Abstand bezahlt. Nun ist die Terrasse undicht geworden und der Vermieter bzw. der Rechtsnachfolger des damaligen Vermieters hat uns erklärt, dass die Terrasse eigentlich gar nicht begehbar sei und auch noch nie war und wir alles abräumen sollen, damit er die Terrasse reparieren lassen kann. Er will auch evtl. Schadensersatz verlangen, weil wir eine Durchwurzelung der Sträucher oder Überbeanspruchung des Daches verursacht hätten.

Wir hatten vor 10 Jahren die Wohnung nur wegen dieser schönen großen Terrasse (100 qm) gemietet! Hätten wir gewusst, dass die Terrasse gar nicht begehbar ist bzw. das Dach dafür nicht gemacht ist, hätten wir die Wohnung nicht gemietet. Frage: Hätten wir als Nachmieter uns informieren müssen, ob diese Terrasse begehbar ist? Kann er verlangen, dass wir alles auf den Müll werfen und keinerlei Entschädigung dafür verlangen? Es stehen z.T. wertvolle jap. Ahorn drauf. Trifft ihn keine Schuld, uns und den Vormieter praktisch 25 Jahre lang auf einer Terrasse rumlaufen zu lassen, die dafür gar nicht gemacht ist?

Wir sehen ja ein, dass das Dach gemacht werden muss, aber wir sind nicht bereit, dafür Kosten zu übernehmen.

Danke für viele Antwort