Wir haben uns durch einen Dachdecker ein Carport ans Haus bauen lassen. Bauantrag (Niedersachsen) war nicht nötig. Nun hat er, weil der Ursprungsplan einer Anbringung an der Hauswand irgendwie nicht umsetzbar war, ohne Rücksprache die mit Sicherheitsglas belasteten Balken hausseitig in das Dach gelegt (Dachpfannen entsprechend zerkloppt und Wakaflex rüber). Zudem sind mehrere tragende Längs- und ein Querbalken, welche an sich sehr dick wären, irgendwo zersägt und mit ein/ zwei Schrauben wieder zusammengefügt worden (z.B. Winkel versägt,mit nem Holzklotz unterfüttert und den mit ner Spax festgemacht.). Abgesehen von der bescheidenen Optik haben wir jetzt echte Zweifel, ob das dauerhaft hält. Ein Gutachter sagte uns schon, dass da einiges nicht nach den Regeln des Handwerks gelaufen sei und dass der Dachdecker uns eine Statik für sein Konstrukt liefern müsste. Der widerspricht und sagte, er muss gar nichts. Leider konnte uns keiner sagen wo sowas steht. Die Bauordnung Niedersachsens fordert zwar Standfestigkeit, sagt aber weiter nichts aus. Und wir wollen nicht riskieren, dass das Ding einbricht, wenn unser Sohn drunter spielt... Kann mir jemand sagen (am besten mit Quellenangabe), ob ich eine Statik vom Dachdecker einfordern kann? Insbesondere da er die obere Hälfte in unser Hausdach gesetzt hat, dürfte die Statik da jetzt ja auch hinfällig sein...