Als unser Versicherer erfuhr, dass wir ein (freistehendes) Carport mit Schuppen gebaut aber der Versicherung nicht angezeigt haben, ließ dieser uns wissen, dass wir im Schadensfalle nicht den versicherten Wert der Gebäudeversicherung erhalten würden, da eine Unterversicherung bestünde. Kann man in diesem Fall das Carport explizit aus der Wohngebäudeversicherung ausschließen lassen, damit kein "Unterversicherungstatbestand" entstehen kann? Das Carport ist einige Meter vom Wohngebäude entfernt.