Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: In der Bauordnung von Niedersachsen steht, dass Carports bis 30m² Grundfläche verfahrensfrei errichtet werden können. Ich habe ein Carport gefunden, dass eine Grundfläche von knapp 22m² aufgrund der Pfostenkonstruktion hat , die Dachfläche kommt auf 36m². Das sollte dann doch verfahrensfrei errichtet werden dürfen, oder liege ich da falsch. Ich habe keine weiteren Angaben zur Grundfläche in der NBauo gefunden.

Vielen Dank schon mal.

Viele Grüße Frank