Zwangsvollstreckung?
Hallo, habe eine Frage zur Arbeit und Pflichten eines Rechtsanwaltes.
Der Anwalt hat mir bei einem Prozess zu einem Vergleich mit der Gegenseite geraten. Bei einem gerichtlichen Vergleich hat man erzielt, dass mir ein wohlwollendes Zeugnis und Zahlungen zustehen. Die Forderungen hat die Gegenseite nicht erfüllt. Nun habe ich meinen Anwalt ( der den Vergleich geschlossen hat) gebeten die gerichtlich erzielten Forderungen anzufordern. Der Anwalt verlangt dafür aber Zahlungen. Ich habe angenommen, dass die Abwicklung des Vergleiches( das ich es alles erhalte, was das Gericht mir zugesprochen hat) zu seinen Aufgaben gehört und er das nicht noch extra abrechnet. Darf er das, oder muss er automatisch die Forderungen eintreiben?
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