Ist die Zwangsabmeldung rechtens?
Moin,
hab da eine ziemlich spannende Frage und würde mich mal über eure Meinung freuen.
Folgendes: Ich besitze einen E-Roller (45km/h) und mit diesem bin ich seit ca. einem Jahr normal mit einem Moped-Kennzeichen (die, die man pro Jahr erneuert) gefahren. Ende letzten Jahres habe ich rasch eine freiwillige Anmeldung des Fahrzeugs gemacht, damit ich dafür Fahrzeugscheine bekomme und mit diese Umweltprämie von 400€ holen kann. War leider zu spät. Passiert eben. Das Fahrzeug war dann noch bis ende 23 über das große Kennzeichen versichert und dieses Jahr habe ich dann eine klassische Moped Versicherung abgeschlossen. Das geht ja bei meinem Roller auch. Jetzt ist der Roller natürlich bei der KFZ-Stelle doppelt hinterlegt und die waren dieses Jahr schon zwei Mal bei mir um mein Fahrzeug zwangsweise Stillzulegen. Der Roller war beide mal nicht da, weil ich halt unterwegs war, aber ich frage mich was die da dann getan hätten. Es ist ja das kleine Moped Kennzeichen drauf. Wollen die das mitnehmen???
Die Beamtin am Telefon meinte, dass es meine Pflicht wäre, das Fahrzeug abzumelden, wenn kein Versicherungsschutz vorliege. 1. bin ich der Meinung, dass ein unversichertes Fahrzeug insofern es nicht im Straßenverkehr ist einfach angemeldet sein darf. 2. Ist mein Fahrzeug versichert, nur eben doppelt bei denen hinterlegt und somit liegt kein Versicherungsschutz für das große Kennzeichen vor.
Was ist eure Meinung? Was soll ich tun? Gibt es Paragraphen oder Referenzen?
Hat das große Kennzeichen noch ein gültiges Siegel?
Ja
3 Antworten
Das Fahrzeug war dann noch bis ende 23 über das große Kennzeichen versichert und dieses Jahr habe ich dann eine klassische Moped Versicherung abgeschlossen.
Aufgrund dessen müssen die "Papiere" geändert werden. Trage dein Problem einer Prüforganisation vor. Diese muss die Änderung vorbereiten.
Wenn keine Versicherung besteht, muss das Fahrzeug entweder neu versichert werden oder abgemeldet werden. Das hat mit dem kleinen Versicherungskennzeichen nichts zu tun. Solange das große Kennzeichen nicht entstempelt, sprich abgemeldet ist, besteht Versicherungspflicht. Das kleine Versicherungskennzeichen kommt erst nach der Abmeldung des großen zum Tragen.
Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß abgemeldet werden, wenn keine Haftpflichtversicherung für die Zulassung mit abgestempeltem (großen) Kennzeichen besteht.