Was passiert, wenn bei Zwangsvollstreckung nichts zu holen ist?

5 Antworten

dann gibt es nichts zu holen. Sieht man ja bei einigen Schaupielern/Ex-Sportlern, ich möchte jetzt keine Namen nennen. Die sind oberpleite, mit mega Forderungen, haben offiziell "nichts" und leben in Saus und Braus in Luxus und Unterkünften, die sich ein Normalverdiener nicht erlauben kann.

Der Gläubiger kann den Gerichtsvollzieher so lange losschicken, bis entweder das Geld eingetrieben wurde, oder der vollstreckbare Titel verjährt ist. Oder der Schuldner durch Privatinsolvenz eine Restschuldbefreiung bekommt. Der Gläubiger muss den Gerichtsvollzieher jedes Mal im Voraus bezahlen. Die Höhe der offenen Forderung erhöht sich dadurch bei jedem Vollstreckungsversuch. Aber einem nackten Mann kann man nicht in die Taschen greifen. Aber man kann dem Schuldner vom Gerichtsvollzieher wortwörtlich in die Taschen greifen lassen. Taschenpfändung nennt sich das. Wird besonders gern bei Promis gemacht. Hat der Promi-Schuldner ne Rolex am Handgelenk, wird die einkassiert. Sollte dann die Ehefrau kommen und mitteilen, dass das ihre Rolex ist, die sie ihrem Mann nur zum Tragen überlassen hat, muss sie das beweisen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Das "Opfer" nennt man Schuldner weil er/sie Schulden bei jemanden hat, und wenn die Zwangsvollstreckung von GV fruchtlos ist, dann muß man eben eine eidesstattliche Versicherung abgeben, nach 3 Jahren fängt das Spiel wieder von vorn an und irgendwann mußt der Schuldner zahlen wenn er z.B. eine feste Arbeit hat und über der Pfändungsfreigrenze verdient.
Der Schuldner kann natürlich auch in Insolvenz gehen, aber die deckt nur Schulden ab die nicht in betrügerische Absicht entstanden sind.

Joa, dann gibt man die eidesstattliche Versicherung ab dass man über nichts verfügt (das Auto gehört natürlich dem Bruder, das Haus dem Couseng, der Laden dem Vater, ....) - und die Gläubiger gehen leer aus und bleiben auf ihren Kosten sitzen...

So einfach ist das. Leider.

Dann wird mal ne Vermögensauskunft fällig. Und die Schulden sind zum Zeitpunkt der Zwangsvollstreckung bereits tituliert und bleiben mindestens 30 Jahre lang erhalten - alldieweil die wachsen und gedeihen.

Falls man sich selbst nicht mehr vom Leben erwartet als einfach nur zu existieren - am Existenzminimum - kann einem das egal sein. Wer jedoch eine gewisse Art von Vermögensaufbau anstrebt tut gut daran, die Schulden beizeiten zu tilgen. Bevor sie einem über den Kopf wachsen.