Hallo Leute, eine wichtige Frage zur Schufa bei einer Zwangsvollstreckung!

Nachdem mein Mitbewohner und ich uns strikt gegen das Bezahlen des Rundfunkbeitrages gewehrt haben, musste mittlerweile einer von uns zu einem Zwangsvollstrecker, bei dem der Bayerische Rundfunk ein Vollstreckungsersuchen eingereicht hat (ohne eindeutigen Gläubiger).

Im Brief der Zwangsvollstreckung stand drin, dass wir den offenen Betrag (ca. 400€) in Raten zahlen müssen, da ansonsten eine Offenlegung unserer Finanzen gefordert wird.

Bei Vollstrecker haben wir nochmals(!) Widerspruch einlegen wollen. Daraufhin meint er, das können wir schon machen, aber dadurch würden wir einen Schufa-Eintrag bekommen und es wäre mit mehr Kosten verbunden. Es war nicht mehr die Rede von der Offenlegung der Finanzen, sondern war es plötzlich ein Schufa-Eintrag.

Meine Frage hierzu: Kann / darf der Vollstrecker dies überhaupt machen? Ich habe etwas recherchiert und herausgefunden, dass die Vollstrecker scheinbar meist keine Beamten sondern so etwas wie "Selbständige" sind. Und dass Schufa-Einträge eigentlich nicht vom Gericht oder Vollstreckern beantragt werden. War dies also nur eine leere Erpressung, um uns abzuwürgen?! Auch alle anderen Argumente hat er einfach abgetan oder gesagt er hätte damit nichts zu tun.

Denn demnächst habe ich auch noch einen Termin beim gleichen Vollstrecker. Ich finde es eh schon seltsam, dass wir zwei jeweils einen gesonderten Prozess haben.

Ich hoffe jemand kann mich aufklären, denn ich habe keine Lust für etwas zu bezahlen dass ich 1. nicht sehen will und 2. nicht einmal sehen kann! Was soll das sein? Die legale deutsche Mafia!? -.-

Danke und liebe Grüße an alle!