Mieter erscheint zu Wohnungsübergabe nicht?

Hallo,

ich bräuchte einen Rat bezüglich meines Mieters. Die Vertrag ist am 15.10. abgelaufen und bis hier hin sollte die Wohnung geräumt sein. Auf Kontakt mit dem Mieter und meiner mitleidenden art hatten wir den Termin aufs Wochenende verschoben, dass dieser die Wohnung leer räumt und wir die Übergabe machen können.

Am Wochenende hat dieser die Wohnung geräumt und es ist noch eine Waschmaschine und ein Fitness Gerät vorhanden. Der Mieter meinte das wir am Folgetag (21.10) die Übergabe machen können. Nach dem Tag war sein Handy nicht mehr erreichbar und er meldete sich nicht zur Schlüsselübergabe. ich habe Ihn zufällig beim Einkaufen getroffen und direkt nachgehackt. Er wäre da gewesen ich nicht und weiteres wurden auf mich belogen. Dann habe ich gesagt, dass er am selben Tag kommen soll und wartete wieder den ganzen Tag ohne Erfolg. Jetzt möchte ich endlich in die Wohnung, dass dieser weiter vermietet wird, ich mein leer ist diese ja bis auf die zwei Geräte.

Leider kann ich den Schaden auch nicht von der Kaution nehmen, da dieser nicht vorhanden ist. Desweiteren hat dieser auch noch 550 Euro an offenen Schulden und die Haustüre hat ebenfalls noch einen Bruch. Aber ich will endlich mit das er mal Weg ist und ich die Wohnung wieder vermieten kann.

Dürfte ich die Polizei dazu bitten, dass diese heute vorbeikommen würden und wir in die Wohnung rein können, dass ich ein Zeugen dazu dann hatte. Einen Schlüssel hätte ich von der Wohnung.

Wegen solchen Menschen verliert man leider seine Gutmütigkeit gegenüber denen die es eigentlich brauchen würden.

Hoffentlich wird mir hier weiter beholfen.

Miete, Recht, Wohnungsübergabe, Mietrecht Kündigung
Schönheitsreparaturklausel unwirksam?

Allgemein gilt zwecks Schönheitsreparaturen ja folgendes:

Sofern im Mietvertrag eine klare Farbvorgabe während der Mietzeit vereinbart ist, so ist diese unwirksam, genauso wie die Klausel, dass der Mieter Türen oder Decken während oder zum Auszug der Mietzeit nur in Weiß zu streichen hat.

Farbvorgaben – sofern diese als neutrale und deckende Farben bezeichnet werden – sind zum Zeitpunkt des Auszuges aber möglich.

In meinem Vertrag steht folgendes:

"Klarstellung zu Schönheitsreparaturen: Hier wird ausdrücklich auf die Regelung zu (§ mit Schönheitsreparaturen) hingewiesen. Zur Klarstellung wird vereinbart, dass bei

-Sichtbaren Ausbesserungen

-Wände und Decken mit einem anderen Farbton, als der Farbton bei Übergabe gestrichen wurde oder

-in der Wohnung geraucht wurde

sich die Vertragsparteien einig sind, dass die in vorgenannten Fällen die Schönheitsreparaturen vom Mieter bei Auszug fachgerecht durchzuführen sind, oder der Mieter die Kosten für einen vollen Renovierungsturnus trägt. Für die Bemessung der Kosten der Schönheitsreparaturen kann ein Kostenvoranschlag eines Malerunternehmens herangezogen werden."

Wird durch das fett geschriebene Zitat meine Schönheitsreparaturklausel unwirksam, da mir ja hierdurch eine feste Farbe vorgegeben wird oder nicht?

Wenn jetzt mein Nachmieter einige Stellen in der Wohnung gestrichen hat, obwohl er wusste, dass ich momentan Angebote von Malern einhole, ist dass dann nichtmehr mein Problem oder?

Wohnrecht, Miete, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mieterrecht, Wohnungsübergabe
Bitte um schnelle Antwort! Mietrecht: Schlüsselübergabe und noch Restarbeiten?

Anfang Mai haben mein Freund und ich den Mietvertrag zum 01.07. unterzeichnet. Im Anschluss sind wir erneut in das Mietobjekt gefahren. Uns fiel auf, dass noch jegliche Arbeiten wie beispielsweise Steckdosen, Müll aus dem Keller, Verkleidung des Wintergartens und Balkon nicht fertiggestellt waren. Unsere Vermieterin sicherte uns zu, dass bis zur Schlüsselübergabe alle Arbeiten abgeschlossen seien. Wir hielten diesen Montag als Schlüssel-übergabetermin mündlich fest.

Da von unserer Vermieterin bis zur KW 23 nichts gehört hatten, meldeten wir uns bei ihr. Sie war sehr aufgelöst und vertröstete ihr nichtmelden mit privaten Problemen. Im Laufe des Gespräches erzählte Sie uns beiläufig, dass der Wintergarten ein Wasserleck hätte und sie nun mit der Firma die diesen bauten, im Rechtsstreit stehen würden. Aufgrund der Tatsache, dass sie uns nicht einmal bei einem solch großen Problem, über die Lage informierte, schwand unser Vertrauen.

In dem Gespräch versicherte sie uns, dass alles andere soweit in Ordnung sei und alle Restarbeiten zu Ende seien und sie nur die Schlüssel der beschäftigten Firmen benötigte. Sie würde sich bei uns melden wegen einer Uhrzeit für den Montag zur Übergabe. Mein Freund machte ihr deutlich, dass wir für diesen Freitag unseren Umzug geplant hatten und Restarbeiten  wir die Schlüssel bis zum Mittwoch spätestens bräuchten. Sie sicherte uns zu, dass alles nach Plan verlaufen würde und wir nicht immer so negativ denken sollten.

Sie meldete sich erneut nicht zu Terminvergabe. Am Tag der eigentlichen Schlüsselübergabe wich sich jeglichen Anrufen aus. Am Abend des angedechten Schlüsselübergabe Termins erreichte uns dann eine SMS mit der Nachricht:

Schlüsselübergabe Mittwoch um 20 Uhr. Sie bekommen einen Schlüssel, die Restarbeiten werden bis zum 01.07.2019 fertiggestellt.

Jetzt die Frage:

  • Darf Sie uns nur einen Schlüssel geben und dann obwohl wir ab Freitag unsere privaten Sachen im Haus stehen haben, dort noch Handwerker beschäftigen? Vom Keller zum Haus besteht auch ein nicht abschließbarer direjter Zugang.
  • Was machen wir wenn Sie uns heute Abend aufgrund der Tatsache dass wir damit nicht einverstanden sind erst die Schlüssel am 1.07. geben will? Wer übernimmt die Kosten?
  • Wie gehe ich weiterhin mit dem Wintergarten um? Kleine Randnotiz - Sie stehen im Rechtsstreit mit der beauftragten Firma. Ihr eine Frist setzen und dann Miete mindern? Um wie viel Prozent darf ich das?
  • Wenn sie nicht kooperiert dürfen wir den Einzug verweigern?

Ich bin echt ratlos und ziemlich nervös, kann mir jemand helfen?

Haus, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, schlüsselübergabe, Wohnungsübergabe
Nachmieter übernimmt Schönheitsreparaturen?

Hallo ihr Lieben,

Ich ziehe um. Habe eine neue Wohnung und auch ein Nachmieter der aktuellen Wohnung steht fest. Dieser beginnt sein Mitteverhältnis am 1.8

Da ich jedoch schon Anfang Juli ausziehe, kann und möchte mein Nachmieter früher einziehen. DAS geht auch seitens des Vermieters - muss jedoch zwischen mir und meinem Nachmietern vereinbart werden.

Das Problem liegt darin, dass mein Nachmieter mir angeboten hat die Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Damit wäre ich natürlich einverstanden. Allerdings habe ich seitens des Vermieters einen' blanko' Vordruck über Vereinbarungen bekommen, der folgenden Satz enthält:

"Der Vormieter ist darauf hingewiesen worden, dass er aus seiner Verpflichtung zur Ausführung der Arbeiten nur dann entlassen wird, wenn der Nachmieter sie Arbeiten tatsächlich ausgeführt hat."

Das bedeutet doch, dass ich jetzt mit dem Nachmieter etwas vereinbare. Ggf sogar den Aufwand entschädige..und am Ende doch der Depp bin

Hat da jemand Erfahrung? Einen Tipp? Oder bin ich auf der sichereren Seite, wenn ich es einfach selbst mache und die Zeit nutzen und selbst streiche etc.?

Das ich ggf eh nicht alles durchführen muss - Stichwort neue BGH Urteile - ist mir bewusst.

Ich würde lediglich gern früher die Bude abgeben und mein Nachmieter gern früher einziehen. Die Frage ist nur, wie regelt man das so, dass ich nicht in 2-3 Jahren eine böse Überraschung erlebe?

Recht, Mietrecht, Wohnungsübergabe
Vormieterin verlegt Küche ins Wohnzimmer?

Ich habe mir letzten Freitag eine Wohnung angesehen. Ich kannte bereits eine Nachbarwohnung (die exakt gleich ist), die ich aber nicht bekommen habe. Diese Wohnung wurde mir jetzt reserviert und morgen soll ich die Genossenschaft anrufen. Nun kommt das Problem. Scheinbar hat ein Vormieter irgendwann die Küche ins Wohnzimmer verlegen lassen. Es ist eine kleine 1 1/2 Zimmer Wohnung und eigentlich gehört die Küche in einen kleinen länglichen Raum. Der größte Wohnraum der kleinen Wohnung wird damit fast unbrauchbar gemacht, da man nichts mehr stellen kann. Auf der einen Seite steht die Küche (die man nur etwas mit weniger Schränken reduzieren könnte, auf der einen Seite sind Fenster, auf der anderen zwei Türen (Flur und Dusche) und ansonsten noch eine Wand mit Tür ins Schlafzimmer (in diesem halben Raum befindet sich nebenan eigentlich der längliche Raum für die Küchenzeile) und dann ist vielleicht ein bis zwei Meter Platz frei.

Nun zum eigentlichen Problem:

Ich drückte deutlich meine Missmut gegenüber dieser Konstellation aus und fragte, ob man sie nicht wieder zurück verlegen kann. Daraufhin hat die Vormieterin mich stark verunsichert.

1. Behauptete sie, dass alle Anschlüsse bereits weg sind und zeigte mir dann das längliche Zimmer. Ein Anschluss war noch zu sehen, ansonsten war die Wand glatt. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Vormieter die nicht einfach nur abgeklemmt und verputzt hat. Er hat doch wohl kaum alle Anschlüsse rausnehmen lassen?

2. Als zweites behauptete sie, dass die Genossenschaft dann wohl die Miete erhöhen würde, weil die Küche und Bad nie im Mietpreis pro Quadratmeter enthalten sind. Sie behauptete, dass das kleine Zimmer und die ursprüngliche Küche nebenan eben genau die 30 Quadratmeter sind, die man bezahlt. Ich habe dann mit Schritten die Zimmer angeschätzt und zusammengezählt und das sind nie in Leben 30qm!

Jetzt weiß ich nicht ganz, was ich tun soll. Die Küche im Wohnzimmer ist wirklich eine Katastrophe und man kann überhaupt nichts stellen. Auch fand ich all ihr Gerede sehr suspekt und es geht irgendwie nicht auf. Zudem die Nachbarswohnung genauso viel gekostet hat und da war alles "normal". Lügt sie mich an? Denn nach einiger Recherche könnte es auch sein, dass sie für eine Rückverlegung verantwortlich ist, da sie es so übernommen hat und es vllt deshalb so verschleiert? Kennt sich jemand vielleicht mit der rechtlichen Grundlage etwas aus und kann mir helfen? Das ist nämlich meine erste Wohnung und die ist wirklich (bis auf diese Sache) sehr toll!

Küche, Umzug, Recht, erste Wohnung, Genossenschaft, Wohnungssuche, Wohnungsübergabe, genossenschaftswohnung

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