Schlüsselübergabe nach Mietbeginn?

Hallo zusammen, folgende Situation:

Anfang des Jahres habe ich einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, laut Vertrag ab 01.08.

Ca. 3 Wochen vor der geplanten Übergabe am 29.07. schrieb mich die Vormieterin der Wohnung an und bat mich, die Übergabe auf den 07.08. zu verlegen, da sie Zeit bräuchte um alles auszuräumen und zu putzen. Sie bot mir an, dafür einen Betrag zu zahlen. Aus Freundlichkeit stimmte ich dem zu.

So, nun fand die Übergabe statt und ich bat sie, mir die Kaltmiete (ein Entgegenkommen von mir, nicht die Warmmiete zu verlangen) zu überweisen. Sie weigerte sich und sagte, sie hätte gehofft ich würde ihr diese erlassen. Maximal würde sie mir aber 50€ zahlen. (Kaltmiete für eine Woche beträgt 115€ )

Da ich Student bin, sind mir die 65€, die ich ihr erlassen sollte eindeutig zu viel. Sie weigert sich aber weiterhin mehr zu zahlen und meinte, es wäre meine Schuld da ich das von Anfang an hätte klar sagen müssen & in einem Vertrag festhalten.
Mir ist bewusst, dass ich das womöglich klarer hätte ausdrücken müssen, aber als sie meinte sie würde mir einen Betrag zahlen bin ich einfach davon ausgegangen dass es sich dabei um die entsprechende Miete handelt.
Schliesslich hat sie auch nie erwähnt, dass sie den Betrag selbst aussucht?

ich denke, wir haben beide schuld aber wer ist jetzt im Recht?

Der Vermieter meint, wir sollen das unter uns klären.

Miete, Recht, Wohnungsübergabe
Ablösevereinbarung,?

Folgendes:

Ich hab nach langsam suchen eine Wohnung gefunden. Der jetzige Mieter möchte eine Ablöse von 3.000€ haben. Ich hab die Möbel nur kurz gesehen und habe zugestimmt da ich die Wohnung echt dringend brauche. Er hat ein formlosen Brief geschrieben wo genau dies drin steht:

„die Küchen, Wohnzimmer- und Schlafzimmer Möbel werden mit dem Auszug/Einzug zum 29.02.2020 übernommen. Eine Ablöse von 3.000€ wurden vereinbart.“

nicht mehr und nicht weniger. Der jetzige Mieter meinte zu mir, das es ein Muss ist sonst nimmt der Vermieter mich nicht (was im Nachhinein gar nicht stimmt da ich mit ihm telefoniert habe). Der Mieter meinte auch zu mir das die Möbel 1-2 Jahre alt wären, jetzt habe ich in Facebook gesehen das er die Möbel bereits 2011 schon hatte(!!!).

Den Mietvertrag habe ich bereits unterschrieben, und ziehe zum 1.3 ein

Ich bin nicht bereit die Möbel für dieses Alter zu übernehmen, mal davon abgesehen das er mich belogen hat! Ich bin bereit was zu zahlen aber nicht so! Jetzt meinte der Vermieter ich soll 1500€ für das renovieren und streichen einbehalten da die Kaution für die unbezahlten Mieten drauf geht. jetzt meine Frage: was soll ich machen? Kann ich einfach von den 3000€ was einbehalten oder MUSS ich ihn das in dieser Höhe bezahlen? Ich will keine Schwierigkeiten mit einem Anwalt o.ä. Bekommen. Ist der aufgesetzte Vertrag überhaupt rechtskräftig? Ich bedanke mich im Voraus

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Küche in Mietwohnung nach Auszug?

Guten Abend zusammen,

ich bräuchte mal ein wenig rechtliche Beratung.

Und zwar habe ich letztes Jahr im März meine Wohnung gekündigt und bin nach dreimonatiger Kündigungsfrist aus meiner Wohnung in Köln, am 30.06.2019, ausgezogen. Während dieser Zeit habe ich meinem Vermieter ca. 25 Personen als potenzielle Nachmieter vorgeschlagen, die er alle abgelehnt hat. (nur um ihn einschätzen zu können)

Dementsprechend hatte ich am Ende meiner Mietzeit (Juni 2019) keinen Nachmieter, an den ich die Küche etc. übergeben / verkaufen konnte und bin mit dem Vermieter so verblieben, dass er nach einem Nachmieter sucht und falls dieser Interesse hat, ich die Küche an den Nachmieter verkaufen kann oder innerhalb kürzester Zeit ausbaue. Jetzt habe ich eben mit bemerkt, dass die Wohnung bereits wieder vermietet ist und habe mit dem Nachmieter gesprochen. Laut seiner Aussage hat der Vermieter ihm die Küche etc. kostenfrei zur Verfügung gestellt.  

Im Oktober habe ich vom Vermieter die Wohnungskaution zurückerhalten. Sonst hatten wir seitdem keinen Kontakt mehr. Eine Wohnungsübergabe gab es nicht, ich habe die Wohnungsschlüssel lediglich bei ihm in den Briefkasten geworfen. Somit gibt es auch kein Übergabeprotokoll. Die Absprache, dass der Vermieter einen Nachmieter sucht und mich vor Einzug informiert, damit ich alles hinsichtlich der Küche mit dem Nachmieter klären kann, haben wir ‚leider‘ nur telefonisch ‚festgehalten‘. Hierfür habe ich allerdings Zeugen, die das Telefonat mitbekommen haben. (Ich habe es nicht aufgezeichnet und den Vermieter auch nicht darauf hingewiesen, dass jemand ‚mithört‘).

Ich werde meinen ehemaligen Vermieter versuchen zu kontaktieren und hoffen, dass er kompromissbereit ist, aufgrund meiner Erfahrung mit ihm, sehe ich das allerdings als eher unwahrscheinlich an.

Wie sieht das rechtlich aus? Kann ich die Herausgabe der Küche etc. einfordern? Schließlich bin ich noch der Eigentümer. Und noch habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Lohnt es sich für diesen Fall noch eine abzuschließen oder ist es dafür eh zu spät?

Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Hilfe

Gruß

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