Mietvertrag vor Einzug kündigen wegen gravierenden Mängeln?

Hallo Community,

meine Partnerin und ich haben vor kurzem einen Mietvertrag abgeschlossen. Die Wohnungsübergabe sollte vergangenes Wochenende stattfinden, obwohl der Mietvertrag erst ab dem 01.02.2016 gilt. Bei der Wohnungsübergabe haben wir jedoch u.a. folgende Mängel festgestellt:Laminat im Gästezimmer völlig zerkratzt(durch einen Bürostuhl), Wände und Decken nicht wie vereinbart geweißt, Sockelleiste in der Küche nur zur Hälfte vorhanden, Fliesenspiegel in der Küche komplett aufgestemmt zur Verlegung von Strom kabeln, lose Steckdosen die aus der Wand gucken, Dachfenster die Risse am Übergang haben, untapeziert und grob zugespachtelte Fensterlaibung, defekter Heizkörper wo Wasser austritt....... In diesem Zustand wollten wir die Wohnung natürlich nicht übernehmen. Der Vermieter hat angekündigt diese Mängel durch die Hausverwaltung, dem Maler und dem Vormieter behebne zu lassen, er selbst möchte aber "kein Geld in diese Wohnung investieren". Er wollte uns am Montag mitteilen, bis wann die Mängel abgestellt sind. Bis heute(Mittwoch) habe ich noch keine Aussage erhalten. Über ehemalige Mieter haben wir jetzt zudem erfahren, dass die jährliche Nachzahlung für die Nebenkosten in der Vergangenheit zwischen 1.000 - 1.500 € betrug. Wir sehen eigentlich jetzt schon das Verhältnis derart gestört, dass wir gerne den Mietvertrag kündigen würden oder als unwirksam betrachten würden. Wie sollen wir weiter vorgehen?

Vorab, vielen Dank für Eure antworten!

#Zusatz: Die Mindestmietdauer ist natürlich auch ein Jahr.... :(

Mietrecht, Mietvertrag, Wohnungsübergabe
Uhrzeit der Wohnungsübergabe nach Kündigung

Hallo,

da ich ins Ausland gezogen bin, habe ich meine Wohnung zum 31.3. gekündigt. Am Wochenende werde ich noch mal zurück fahren um meine letzten Sachen zu holen und eben auch die Übergabe mit dem Makler durchzuführen. Prinzipiell alles nicht problematisch, wenn da nicht mein Untermieter wäre, der kurzfristig (habe es erst vergangenen Freitag erfahren) erst am 31.3. um 16 Uhr auszieht. Geplant war schon seit über einem Monat der 29.3. Ich hätte also am Vormittag des 31.3. die Wohnung an den Makler übergeben. Da mein Flug zurück bereits um 13 Uhr geht, musste ich nun also einen Vertreter organisieren. Ich habe den Makler sofort darüber informiert und ihm gesagt, dass die Übergabe erst am 31.3. stattfinden kann. Und ihm auch mitgeteilt, dass ich nicht mehr vor Ort sein werde und somit einen Vertreter finden muss.

Seine Reaktion darauf war, dass die Übergabe dann aber ausschließlich um 15.30 Uhr stattfinden kann. Da alle in Frage kommenden Vertreter berufstätig sind, habe ich ihm mitgeteilt, dass es wohl frühestens um 17 Uhr geht.

Ich habe nun jmd. gefunden, der um 16.15 Uhr vor Ort sein kann. Er verlangt weiterhin 15.30 Uhr oder Dienstag (1.4.) vormittags. Da kann aber meine Vertretung nicht.

Meine Frage nun: Muss nicht der Makler im Stande sein in dem von mir vorgeschlagenen Zeitraum von 16.15 Uhr bis 19 Uhr einen Termin zu finden? Es ist immerhin ja sein Hauptberuf und liegt bei weitem nicht außerhalb üblicher Geschäftszeiten. Was mache ich, wenn er sich der Übergabe am 31.3. verweigert? Kann ich mit Zeugen und Fotos quasi ein eigenes Protokoll anfertigen und die Schlüssel in den Briefkasten beim eigentlichen Vermieter werfen?

Mietrecht, Makler, schlüsselübergabe, Wohnungsübergabe

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