Fehlende Parkett-/Dielenfugen sollen trotz Absprache nicht erneuert werden - was nun?

Hallo alle zusammen,

bei der Wohnungsübergabe haben wir mündlich mit dem Vermieter abgesprochen, dass er einen Parkettleger vor Ort bestellt, der eine Lösung für die Dielen im Flur findet. Das Problem ist folgendes: die Stäbchen bzw. Fugen zwischen den Dielen im Flur fehlen vollständig. Dadurch ergibt sich eine Lücke von etwa 3-5 cm mit einer Tiefe von ebenfalls 3-5 cm. Dadurch können wir nicht nur nicht barfuß/auf Socken laufen, wir können auch eher schlecht als recht saubermachen - der Staubsauger holt alles hoch, was sich da noch so zwischen den Dielen befindet, einschließlich den Untergrund, der sich unter der Dielung befindet. Soll heißen, die Dielen bekommen Risse und schwingen nach jeder Staubsaugeraktion noch mehr, ganz zu schweigen von den Stabsolken, die sich beim Laufen aus den Ritzen quälen. Nach einem halben Jahr war nun endlich der Parkettleger da. Er hat sich vollständig auf unsere Seite geschlagen und erklärt, dass man irgendwann das gesamte Parkett austauschen muss, weil kein Untergrund mehr da ist. Der Vermieter ist nun aber der Meinung, dass das alles vollkommen unnötig ist, weil die Fugen "nach einem Jahr ja sowieso wieder herausbrechen".

Lange Rede, kurze Frage: was können wir jetzt tun? Wir haben es ja nur mündlich abgesprochen, haben wir da überhaupt eine Chance? Und wenn doch, in welche Richtung können wir argumentieren?

Kurze Info: die Renovierung ist mehr als 10, ich glaube mindestens 12 Jahre her.

Viele Grüße & herzlichen Dank für jegliche Hilfe.

Mieter, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Parkett, Dielen, Instandsetzung, Wohnungsübergabe
Mängel nach Wohnungsübergabe (Wasserschaden)

Hallo!

Mein Mietvertrag lief noch bis zum 30.09. Nun hat mich der Nachmieter gefragt, ob er auch schon vorher einziehen kann. Am besten so schnell wie möglich. Nun habe ich mit dem Nachmieter vereinbart, dass er zum 3.9. schon in die Wohnung kann, mir dann aber keine Zeit mehr zur Renovierung bleibt.

Es wurde also vereinbart, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wird. Der Nachmieter hat also ein Übernahmeprotokoll unterzeichnet, in dem keine Mängel festgehalten wurden und er angibt, die Wohnung in einem renoviertem Zustand erhalten zu haben.

Nun habe ich einen Anruf von einem Juristen bekommen, der mir schilderte, dass bei dem ersten Duschen erhebliche Mängel festgestellt wurden. Und zwar sollen die Fugen der Duschfliesen undicht sein, dadurch soll ständig Wasser ausgetreten sein und die eine Badezimmerwand durchnässt haben. Somit sammelt sich nach seinen Angaben Schimmel an der Wand. Nun soll das Wasser auch unter dem Laminat im Wohnzimmer gekommen sein, was auch beginnt zu schimmeln. Zudem vermutet er, dass auch die untere Etage davon betroffen sein könnte.

Mir bleibt ja noch fast eine Monatsmiete aus. Da hat der Jurist vorgeschlagen, dass der Nachmieter einen Betrag von 50€ zahlt anstatt der gesamten verbleibenden Monatsmiete, dadurch wäre ich "aus dem Schneider" mit dem Nachmieter. Mir schwebten die gesamten Renovierungskosten vor, also schien ich erst nicht abgeneigt.

Aber nach einem Anruf bei dem Vermieter bin ich jetzt etwas verwirrt, denn dieser bestätigte nur eine defekte Fuge, durch die Wasser trat. Das wurde aber vom Vermieter sofort repariert. Mit dem Laminat hätte ich nach seiner Aussage nichts zu tun.

Nun meine Fragen: In wiefern kann ich für den Schaden belangt werden nach der Übergabe? Bin ich da jetzt vielleicht dran schuld, dass sich da Schimmel gebildet hat und muss ich dafür aufkommen? Mir war der Schaden bei Übergabe definitiv nicht bekannt.

Der Jurist meinte zudem, dass er das Übernahmeprotokoll so wie es unterschrieben wurde, widerruft. Kann er das überhaupt? Habe ich noch Anspruch auf die ausbleibende Miete?

Vielen Dank schonmal im vorraus für eure Meinungen.

Miete, Schimmel, Mietrecht, Übergabeprotokoll, Wohnungsübergabe, Nachmieter
Kann der Vermieter 4 Monate nach Auszug Schimmelschaden hinter der Einbauküche geltend machen?

Hallo, ich bin vor 4 Monaten umgezogen, die Wohnung wurde vor Auszug neu gestrichen, auch die Küche, allerdings ohne Ausbau der Einbauschränke. Ein Übergabeprotokoll wurde gemacht und die Kaution übergeben. Die Wohnung stand anschließend 4 Monate leer. Der neue Mieter hat jetzt hinter einem Einbauschrank an einer Aussenwand Schimmel entdeckt und dies reklamiert. Der Vermieter verlangt nun von mir Schadensersatz oder daß ich von einem Fachbetrieb den Schimmel entfernen lasse, da der Schaden eindeutig von mir verursacht worden wäre. Laut Aussage von Nachbarn wäre in der Küche nie gelüftet worden. Aus der Küche führt kein Dunstabzug nach aussen, deshalb wurde von mir nach dem Kochen immer Stoßgelüftet. Da ich allerdings teilweise arbeitsbedingt wochenlang die Wohnung nicht genützt habe, entstand wohl der Eindruck, daß ich nie lüfte. Wenn ich nicht zuhause bin kann ich schließlich auch kein Fenster öffnen.

Ich kann auch nicht sagen, ob der Schimmel bei meinem Einzug schon da war, da ich nie hinter die Einbauschränke geschaut habe, beim Wohnungsauszug hat der Vermieter dies auch unterlassen. Da es sich hier um eine Aussenwand handelt und das Haus nicht isoliert ist kann es meiner Meinung nach nicht am fehlenden Lüften liegen.

Wie sieht hier die Rechtslage aus? Kann ich für den Schaden hatrend gemacht werden?

Mietrecht, Auszug, Forderung, Wohnungsübergabe
nach Wohnungsübergabe erkannte Mängel

Hallo zusammen, habe schon viele Artikel durchstöbert aber keine eindeutige Antwort auf meine Frage bekommen. Es geht darum, dass bei einem Mieterwechsel einiges an Mängeln aufgetaucht ist und auch einvernehmlich von Mieter und Vermieter akzeptiert wurde. Andere Mängel sind jedoch erst den Nachmietern bei anschließenden Renovierungsarbeiten nach dem Einzug aufgefallen, die allerdings teilweise eindeutig noch vom Vormieter stammen. Ein Übergabeprotokoll wurde noch nicht an die Altmietpartei ausgehändigt, ebenso ist die Kaution noch nicht zurückgezahlt worden. Wie gehe ich jetzt mit den neu erkannten Mängeln um und vor allem zu welchen Lasten gehen diese? Muss ich bei den Mängeln vlt sogar unterscheiden, ob es sich um "offensichtliche" oder "verstecke" Mängel handelt? Unterscheidet das Mietrecht hier in einer gewissen Form? Gesetzestextauszüge bzw Nennung relevanter Paragraphen wäre an dieser Stelle super. Des Weiteren habe ich gelesen, dass Nachmieter ab Einzug noch einen Monat Zeit hätten eine Mängelliste zu erstellen. Ist das wahr? Wenn, würde ich mich auch hier über eine Info freuen, wo dieses Recht im entsprechenden Gesetz zu finden ist. Spitzenklasse wäre natürlich, wenn mit noch jemand erklären kann, warum Nachmieter einen Monat Zeit haben Mängel nachträglich geltend zu machen, der Vermieter aber ALLE Mängel in 30-60 Minuten während einer Übergabe erkennen MUSS! Danke

Mietrecht, Wohnungsübergabe

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