Wenn ein Noch-Mieter und der Vermieter eine Wohnungsübergabe haben, währenddessen dann Mängel an dem Objekt festgestellt werden, wie wird und darf es dann gehandhabt werden? Ich vermute dass dann die Mängel im Übergabeprotokoll festgehalten werden und daraufhin die Kosten von der Kaution abgezogen werden, gehe ich mit dieser Annahme richtig? Oder darf die Annahme verweigert werden?
Da der Mieter aufgrund seiner Arbeitszeiten keine Besichtigungen durchführen konnte und dem Vermieter dafür vorab die Zweitschlüssel ausgehändigt hat, er somit wesentliche Mängel vor Übergabe gesehen haben müsste - darf er Schadenersatz fordern, weil die Weitervermietung nicht reibungslos ablief oder ist das die Sache des Vermieters?
Darf/ Kann der Mieter die Reparaturen dem Vermieter überlassen (samt Kosten, die dann auf den Mieter zukommen) weil er nicht die Möglichkeiten hatte, sie selbst zu beheben, weil zb wegen Corona die Baumärkte geschlossen haben und/oder die Handwerker keine Termine im möglichen Zeitraum hatten?