Dadurch dass ich nen Anfängerkurs Discofox gemacht hab kann ich jetzt bissl mit Mädels in Clubs tanzen, aber was bringt es?

Heute im Club/Disco da war so nem Außenbereich

Hab da einem Mädel meine Hände gereicht und das war dann so dass es kein richtiger Discofox war mit Grundschrittm Sondern ohne Grundschritt einfach bisschen sich locker bewerben. Hab sie abundzu ein bisschen gedreht.

Ohne den Discofox Kurs hätt ich mir das nie zugetraut obwohl es ja nichtmal richtiges Tanzen ist

Von daher muss ich sagen ist es schon cool dass man durch nen Tanzkurs sich einfach mehr traut und auch mehr kann. Also hätte das vorher nicht gekonnt.

Aber andererseits: Was bringt es?

Hab ihre Hände gehalten bissl bewegt und irgendwann meinte sie dass sie Heim geht.

Sie könnte außerdem kein Deutschen sie kam aus Skandinavien. Nur Englisch.

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Früher hab ich nie fremde Mädels an die Hand genommen und bissl gedreht / getanzt (auch wenn es kein echter Discofox ist, weil dazu müsste man schon richtig Grundschritt Rhythmus tanzen, was ich nie gemacht hab)

Merke trotzdem dass es voll was bringt wenn man als Mann nen Tanzkurs gemacht hat.

Bin viel selbstsicherer bzw hätte vorher niemals nen Mädel anner Hand genommen und bissl locker getanzt .

Das ist schon cool dass das jetzt funktioniert.

Meine Frage ist nur: was bringt es wenn sie eh früher oder später weg geht und man nix mit ihr hat?

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Muss er über nicht öffentlich bekanntes Wissen zur Tat verfügen?

1. A gibt C & D eine letzte Frist zur Entschuldigung und droht dann rechtliche Schritte an, um den entstandenen Schaden zivilrechtlich einzufordern. Später schickt er ein Foto einer Anzeigenbestätigung, aus der nicht eindeutig hervorgeht, gegen wen die Anzeige gerichtet ist (ob gegen C & D zusammen oder nur gegen einen der beiden oder jemand ganz anderes).

2. G behauptet, dass er weiß, dass niemand etwas gestohlen hat oder für etwas anderes angezeigt wurde, und dass die Anzeige an jemanden ging, der nicht in XY wohnt.

3. A's Aussage und das spätere Foto der Anzeigenbestätigung legen nahe, dass er rechtliche Schritte in Bezug auf einen Diebstahl eingeleitet hat, ohne jedoch explizit zu sagen, gegen wen die Anzeige gerichtet ist.

4. G behauptet, dass er weiß, dass niemand etwas gestohlen hat und die Anzeige an jemanden ging, der nicht in XY wohnt.

Belegt das, dass G Insiderwissen zur Tat hat, das nicht öffentlich bekannt ist?

Der A äußerte zwar, dass C & D ihn beklaut hätten, aber er gab niemand gegenüber preis, ob die möglichen Indizien oder Beweise gleichermaßen auf beide hindeuteten oder mehrheitlich nur auf einen der beiden und deshalb eventuell nur gegen einen Anzeige erstattet hat.

5. Ohne zusätzliche Informationen über die Identität der Täter könnte G nur spekulieren, da die Hinweise des A keinen explizit zwingenden Schluss zulassen, wen der A konkret angezeigt hat (C & D zusammen, nur einen der beiden oder eine ganz andere Person).

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