Antwortzeit nach Widerspruch
Hallo erstmal. Wenn man z.b einen Festellungsbescheid bekommen hat, und inerhalb der 4 wöchigen Widerspruchsfrist Einspruch eingelegt hat, in welchem Zeitraum muss dann der Gegner eine Antwort gegen meinen Widerspruch geben? (keine deutsche Behörde oder Amt. Darüber weiß ich Bescheid). Hat der Gegner auch nur 4 Wochen Zeit oder ist der Zeitraum nicht gesetzlich geregelt? Wenn Möglich bitte mit Quellenangabe. Danke.
Recht,
Widerspruch,
Frist