Ich habe folgendes Problem. Ich habe am 27.06.14 einen Widerspruch gegen einen Bescheid bei der BG eingelegt. Diesen habe ich auch am selben Tag um 09.20 Uhr ( laut Einlieferungsbeleg ) per Einschreiben direkt in einer Postfiliale abgeschickt. Nun hat mir die BG geantwortet, dass der Widerspruch erst am 09.07.14 ( Frist war 02.07.14) eingegangen ist und somit der Widerspruch nicht zulaessig ist. Ich kann mich nochmal dazu aeussern. Auf der Internetseite der Post habe ich inzwischen rausbekommen, dass die Sendung nach deren Angaben erst am 11.07.14 ausgeliefert wurde. Ich bin gerade ein bischen verwirrt. Es kann doch nicht sein, dass ein Einschreiben fast 2 Wochen unterwegs ist. Habe ich die Moeglichkeit das verspaetete Eintreffen des Einschreibens moeglicherweise als Fehler der Post darzustellen ? Einlieferungsbeleg und Quittung der Postwertzeichen habe ich noch.