Darf mir die Rentenversicherung eine Teilzeit Ausbildung verbieten?

Nach schwere Erkrankung, leide ich immer noch unter den schweren Nachwirkungen der Chemotherapie. 

Ich habe auch einen Pflegegrad und Schwerbehinderten Ausweis bekommen. Das Problem ist, dass mir die Rentenversicherung zwar Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt hat.. d.h. Eine Weiterbildung zugesagt hat. Aber sie möchten nicht, dass ich sie in Teilzeit mache da ich nicht alleinerziehend bin. Die Aussage hat mir die SB mündlich gegeben. Laut diversen Schulen gäbe es aber viele Schüler die von der Rentenversicherung finanziert werden und nicht allein erziehend sind, aber trotzdem einen Teilzeitkurs beanspruchen durften.

Ich hätte aber einen sehr guten Platz gefunden Teilzeit gefunden. Auch die Weiterbildung und auch das Lerninstitut, wo es stattfindet gefällt mir sehr gut.

Mein Mann arbeitet Vollzeit und wenn er nach Hause kommt ist es spät, dann ist er total kaputt.. mein gesundheitlicher Zustand ist auch nicht mehr das Beste. Ich kann nicht bis 15:30 Uhr oder länger in der Schule sitzen. 

Das Problem ist ich hab auch viele Rückenschmerzen und sonstige Beschwerden. Lange sitzen ist ja nicht so förderlich besonders nicht für die HWS. Für mich wäre es gesundheitlich einfach besser, wenn ich eine Teilzeitstelle in der Weiterbildung bekommen würde. Ich habe auch einen Pflegegrad.

Ist das rechtlich zulässig, daß mir keine Teilzeitausbildung genehmigt wird? Sollte ich von den Ärzten schreiben anstellen lassen? Die können meinen Gesundheitszustand belegen.

Schule, Noten, Weiterbildung

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