Vorstellung von sich und Ausbildung in Englisch

Hi, habe bald eine mündliche Prüfung in Englisch in der wir uns am Anfang vorstellen sollen und unsere Ausbildung beschreiben sollen, habt ihr zu meinem Text Verbesserungsvorschläge?

Hello everybody. First of all I would like to introduce myself: My Name is xxx and I am 18 years old. I was born in xxx in 1993 and I live in xxx, that is near xxx. I have an older sister, her name is xxx and she is 21 years old. My hobbies are riding on horses and meeting my friends. At the moment I do an apprenticeship as a administrative professional salaried at the town xxx. Im at the first year of apprenticeship, which duration is 3 years. My tasks are very varied. In the course of my apprenticeship I go through all departments. For example, these are the regulatory office, building authority, tax office, registry office or head office. During my time in the individual departments, I visit the vocational school and courses once a year. My working hours are very varied, too. Twice a week I have at 12 o’clock end of work. Once a week only at 7pm. I have an 39 hour week. One of my tasks is writing a lot of letters to the citizien or business. Other big tasks are: - working out administrative provisions and decisions - implement decisions - records management - advice citizien - do organizational and administrative tasks - process operations in the budget and accounting process In my apprenticeship I was already in five departments. My colleagues are very friendly and solicitous to me.

Very important „book“ are the DVP’s. They contain all important legislations.

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Jura -> Gehobener Polizeivollzugsdienst

Hallöle!

Ich studiere im Moment Jura im 3.Semester. Leider merke ich immer mehr, dass Jura direkt nicht das ist was ich wirklich will.. Nach dem Abitur wollte ich eigentlich den Gehobenen Polizeivollzugsdienst an der HWR Berlin studieren und dann zur Kripo, hab dann aber doch Jura gewählt. Nun bin ich stark am überlegen ob ich mich nicht für das Studium an der HWR bewerben sollte.. Vielleicht sollte ich erwähnen, dass mir bewusst ist, dass es auch bei dem Polizeistudium größtenteils juristisch abläuft.. ich wollte nur schon vor 2 Jahren unbedingt zur Kripo und bin im totalen psychischen Dilemma

Ich probiere mal meine Gedanken zusammen zu fassen:

Die Bewerbungsfrist an der HWR für das kommende Sommersemester habe ich verpasst. Das bedeutet, dass ich mich bis zum 15.07.12 nur für das Wintersemester 12/13 bewerben kann und zu diesem Zeitpunkt im 4. Semester Jura studieren würde. Sollte ich an der HWR angenommen werden, wäre ich, würde ich nicht wechseln, im 5. Semester Jura.

Mein erster Gedanke war: Zieh die 2 Semester noch durch, dann hast du wenigstens das 1. Examen (Wenn es denn klappt). Aber soweit ich recherchiert habe, bringt mir das Examen an sich für die Kripo keinen wirklichen Vorteil, da ich auch in den Höheren Dienst erst mit dem 2. Examen aufgenommen werden könnte.

Meine Fragen lautet nun: Kann man sich während des Studiums an einer Universität überhaupt für das Studium an der HWR bewerben bzw. an den Aufnahmetests teilnehmen? (Ich würde mich dann bei einer Zulassung natürlich rechtzeitig Exmatrikulieren)

Kann man sich irgendwelche Klausuren etc anrechnen lassen?

Hat irgendwer Erfahrungen mit einem Wechsel in die Selbe Richtung gemacht oder kann mir sogar Berichte/Erfahrungen zum gehobenen Dienst geben?

Ich bin für jede moralische Unterstützung oder hilfreiche Information dankbar!!

Studium, Berlin, Polizei, Aufnahme, Wechsel, Bericht, Jura, studieren, Verwaltung, Erfahrungen
Als Rechtsanwaltsfachangestellte in die Verwaltung?

Hallo Ihr Lieben!

Tja, also ich hab meine Refa-Ausbildung mit 1,4-Abschlusszeugnis (und Prüfung mit - gut -) abgeschlossen, vorher schon mal bei ner größeren kommunalen Verwaltung mehrere Monate lang ein recht anspruchsvolles Praktikum gemacht, das mir ein "Sehr gut"-Beurteilungszeugnis und die Fachhochschulreife im Bereich Wirtschaft (war vorher in der gymn. Oberstufe) einbrachte, hab dann 5 Jahre lang Vollzeit in ner Anwaltskanzlei gearbeitet und würde aber gerne doch lieber als Verwaltungsangestellte arbeiten/leben.

Meine Frage ist, ob ich hierzu nochmals eine Ausbildung (als Verwaltungsfachangestellte) durchlaufen MUSS oder ob hier vielleicht eine Verwaltungsfachangestellte ist, die schon erlebt hat, dass auch Rechtsanwaltsfachangestellte in die Verwaltung, also den öffentlichen Dienst aufgenommen wurden. Hab davon gehört, aber ich hätt gern noch ein paar "Erfahrungsberichte" von Verwaltungsfachangestellten, ob da manch einer wirklich Refas als Kollegen hatte/hat.

Ich hoffe ja, denn in der Refa-Ausbildung wurd ich bereits 3 Jahre lang durch BGB, SGB, ZPO etc. gejagt und was den Leistungsanspruch in der Refa-Ausbildung anbelangt...naja, die fast 10 Mitschüler, die - wie viele vorangegangene Jahrgänge - durch die Prüfung gerasselt sind, sprechen vielleicht für sich. (Und dann verdient man beim RA meist maximal 1600 EUR bei maximalem Einsatz, also über 40 Stunden mit 20 Tagen Urlaub, dauernd auf nutzlose Fortbildungen etc. und sicher sind die Kanzleijobs auch nicht mehr, weil inzwischen selbst viele Anwälte ums finanzielle Überleben kämpfen.

Lieber versuch ich notfalls noch VFA-Azubi zu werden, wobei meine Schulzeugnisse VOR der Refa-Ausbildung zumindest bzgl. Mathematik nicht gerade gut vorzeigbar sind :o(

Könnte mir bitte jemand vom Fach eine kleine Schätzung abgeben, welche Chancen Refas in der Verwaltung haben? Mit 1.500 bis 1.600 EUR brutto wär ich ja schon zufrieden als Gehalt.

Aber ich jammer euch jetz net weiter zu, sondern sag einfach mal Danke im Voraus und hoffe sehr auf Antwort, denn ich würd wirklich so verdammt gerne in der Verwaltung arbeiten, war schon früher lange Zeit mein Wunsch, in den Refa-Beruf kam ich eher durch Zufall und Irrtum bzgl. des Berufsbildes. (Bitte sagt nicht "Verwaltung ist doch langweilig", denn ich hatte in den letzten Jahren genug Stress, Überstunden und Existenzangst, dass es m. E. für meine kommenden 40 Jahre reicht)

Liebe Grüße nach draußen!

Karin

Öffentlicher Dienst, Rechtsanwaltsfachangestellte, Sekretärin, Verwaltung, Kommunalverwaltung, Verwaltungsfachangestellte
WEG Sondernutzungsrecht

Hallo liebe Community,

ich habe folgenden Sachverhalt und brauch dazu mal Hilfe bzw. Rat:

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) besteht für jeden Eigentümer (10 Parteien) das Recht die Waschküche zu nutzen. Also ein Sondernutzungsrecht besteht nicht. Diesen Raum nutzen im Moment 5 Eigentümer, mehr Maschinen (Waschmaschine oder Trockner) passen da auch nicht mehr rein. Also wenn nun ein anderer Eigentümer ankommt und eine Maschine installieren möchte, ginge dies nicht. Dazu kommt noch, dass die elektrischen Leitungen neu verlegt werden müssen, da die jetzige Leitung nicht Sachgerecht ist. Angezapft wird direkt vom Zähler der Eigentümer auf der jeweiligen Etage. In der Eigentümerversammlung wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen:

  1. Gemeinschaftsmaschinen anbringen -> wurde abgelehnt
  2. Elektrische Anschlüsse für alle 10 Parteien verlegen lassen -> abgelehnt aufgrund dessen, dass in die Waschküche keine 10 Maschinen reinpassen.
  3. Elektrische Anschlüsse für die 5 Eigentümer, die auch den Raum nutzen. -> einstimmig akzeptiert

Allerdings mussten wir auch folgendes bedenken:

Was ist, wenn nun z.B. nach einem Jahr, einem Monat etc. ein Eigentümer ankommt und auch eine Maschine in den Raum stellen möchte? Ein Recht auf Nutzung besteht ja auch. Um solches zu vermeiden, wurde vorgeschlagen, dass die Nicht-Nutzer Ihre Rechte zur Gemeinschaftsnutzung aufgeben und den jetzigen Nutzern übertragen, also quasi den aktuellen Nutzern ein Sondernutzungsrecht zu übertragen. Dies wurde in der Versammlung so beschlossen. Doch zwei Eigentümer, die an dem Tag nicht anwesend waren (von denen aber einer mit Vollmacht vertreten wurde) sind damit nicht einverstanden und legen Widerspruch ein, da man kein Sondernutzungsrecht einfach in der Versammlung beschließen kann.

Meine Fragen:

1) Kann in einer Versammlung ein solches Sondernutzungsrecht für immer mit Stimmenmehrheit vereinbart werden?

2) Falls nein, was passiert, wenn jetzt ein Eigentümer auch seine Maschine in die Waschküche stellen möchte?

3) Nach welchen Kriterien werden diese beschränkten Plätze vergeben?

4) Wie kann man so ein Problem lösen?

Könnt Ihr mir evtl. auch mit Auszügen aus dem Wohnungseigentumsgesetz helfen?

Ich bedanke mich im Voraus.

Wohnung, wohnen, Recht, Gesetz, Hausverwaltung, Verwaltung, Weg, Wohnungseigentum

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