Ich habe aus theoretischem Interesse eine ungewöhnliche Frage aus dem Bereich des Schulrechts:
Kann eine Person, die im Bundesland Bayern ohne jeden Unterschleif die "Allgemeine Hochschulreife" (vulgo Abitur) regulär erworben hat, diesen Schulabschluss rechtsgültig annulieren lassen?
Damit meine ich, aus freiem Willen den Schulabschluss entgültig nichtig werden lassen, so, als ob die betroffene Person nie Abitur geschrieben hätte. Mir ist bekannt, das eine Vernichtung der Urkunde sinnlos ist, da das ausstellende Gymnasium zehn oder sogar zwanzig Jahre später noch eine Zweitschrift anfertigen könnte.
Die nachträgliche Aberkennung des Abiturs wegen Betrugs bei den Prüfungen soll ebenfalls nicht Gegenstand dieser Frage sein.
Warum ein Bürger sich zu so einem Schritt entschließen sollte, ist sicher für die meisten unvorstellbar, aber das soll hier auch nicht Thema sein.
Ich freue mich auf eure Antworten!