Übergabe zwischen Vor- und Nachmieter rechtens?

Hallo, Ich stecke in einer Zwickmühle und ich hoffe ihr könnt mir helfen: Wir (2 Personen WG) haben einen Mietvertrag ab dem 1. September. Nach Einigung mit Vermieter und Vormieterin, durften wir bereits ein paar Tage früher in die Wohnung. Da der Vermieter zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend war, sollten wir ein Übergabeprotokoll mit der Vormieterin machen. Dies haben wir auch getan, bei dem uns nur ein kleiner Mangel aufgefallen ist, der auch festgehalten wurde und von Vormieterin und uns, den Nachmietern unterzeichnet wurde. Bei Vertragsunterschrift hatte der Vermieter bereits gesagt, dass er das Übergabeprotokoll immer erst ein paar Tage später macht, damit die Nachmieter die Chance kriegen Mängel zu finden. Soweit so gut... Jetzt hatten wir einen Termin das Übergabeprotokoll zu erstellen (ca. 4 Wochen nach Einzug)... Hier haben wir weitere Mängel aufgelistet, die auch festgehalten wurden (Stichpunkte, noch nichts unterschrieben). Scheinbar wollte der Vermieter diese Mängel jetzt bei der Vormieterin geltend machen. Diese hat sich aber auf das von uns erstellte Übergabeprotokoll berufen und gesagt die Mängel waren damals nicht vorhanden. Bei manchen, z.B. verkalkten Duschwänden ist dies aber offensichtlich. Da der Vermieter das Geld von der Vormieterin nicht einholen konnte, hat er zu uns plötzlich gesagt, dass das ursprünglich mit der Vormieterin erstellte Übergabeprotokoll rechtens sei und wir damit Schuldträger seien. Wir hätten diese Mängel alle in das Protokoll schreiben sollen. Da wir aber immer davon ausgegangen sind, dass ein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter zu erstellen ist, haben wir uns die nachträglichen Mängel nur vorgemerkt für die offizielle Übergabe mit dem Vermieter. Jetzt hat er uns eine Frist gesetzt, die von uns aufgezeigten Mängel auf eigene Kosten zu beheben.

Wäre nett wenn jemand etwas zu der rechtlichen Lage sagen könnte.. :( Danke!

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter, Vertrag, Übergabeprotokoll
Tochter schließt Vertrag ab, auf den Namem der Mutter?

Die Tochter meiner Chefin hat einen Vertrag auf den Namen ihrer Mutter mit einer Werbeagentur abgeschlossen. Die Tochter ist 16 Jahre alt, die Mutter wurde nicht um Erlaubnis gefragt. Was ich damit zutun habe? Ich arbeite in einem türkischen Restaurant und kann mir das alles langsam nicht mehr ansehen wie diese Agentur versucht diese Familie zu "verarschen". Seit einem Monat bekommt meine Chefin regelmäßig Mahnungen von dieser Agentur, das sie mit der Ausrede, das sie davon nichts wusste, nicht durchkommen wird. In den Mahnungen sind diverse, wirklich freche Beschuldigungen gegen meine Chefin. Sie wollen jeden Monat über 200€ für Ihre Dienstleistungen haben. Soweit ich weiß ist dieser Vertrag nichtig, da die Tochter erstens erst 16 Jahre alt ist und zweitens der Vertrag auf die Mutter läuft und die Tochter mit ihrer eigenen Unterschrift unterzeichnet hat. Sie drohen seit einem Monat den Vertrag auf die Tochter umzuschreiben, wenn die Mutter sich weigert zu zahlen, obwohl sie bereits wissen das die Tochter erst 16 Jahre alt ist. Anscheinend wissen die nicht das man mit 16 nur beschränkt geschäftsfähig ist (sie arbeitet auch nicht in diesem Restaurant oder hat sonst etwas damit zu tun). Ansonsten gibt es eine Anzeige und sie drohen mit einem Inkasso-verfahren. Ich drehe langsam echt durch und ich möchte das ganze jetzt selbst in die Hand nehmen. Liege ich in irgendeinem Punkt falsch? Hat diese Agentur irgendein Recht darauf das die Rechnungen und Mahnungen bezahlt werden ?

Danke im Voraus.

Mutter, Name, Recht, Vertrag

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