Muss ich eine Dienstleistung bezahlen für die ich kein Vertrag unterschrieben habe?

Vor 3 1/2 Jahren habe ich Möbel eingelagert in einer Garage. Der Typ dem die Garage gehört hat eine Firma und hat überall in der Stadt Garagen wo er für Geld Sachen lagert. Wir hatten es damals eilig und standen mit dem Sprinter voll mit Möbel quasi schon vor der Tür. Haben uns dann direkt bei der Garage getroffen und die Möbel dort eingeladen. Bis auf ein Hallo und Tschüss wurde nicht mehr geredet weil wir keine Zeit hatten weil der Sprinter nur gemietet war. Also hatten wir außer einen Anruf und das kurze Treffen beim einladen kein Kontakt. Wir haben auch keinen Vertrag unterschrieben oder über den Preis gesprochen für die Monatlichen Kosten. Wir haben uns geeinigt das im nachhinein zu regeln. Jetzt hat sich der Typ allerdings nichtmehr gemeldet die Jahre drauf. Vor 2 Jahren kam dann ein Schreiben mit einer Forderrung von 1800€.
Nach kleinen Differenzen hat sich der Streit dann gelegt und es kam wieder keine Nachricht von dem Typ. Erst jetzt wieder 3 1/2 Jahre später kam ein Schreiben mit einer Gesamtforrderrung von 2100€ vom Anwalt.

Wie gehe ich jetzt vor ? Die Möbel hat er weggeworfen oder verkauft? Ich weis es nicht aber eingelagert sind sie nichtmehr denn die Kosten sind die letzten 1 1/2 Jahre nichtmehr gestiegen. Aufjedenfall waren da neue Möbel drin die Teurer waren als 2000€. Es wurde nie eine Vertrag unterschrieben und auch sonst nichts geklärt. Ich weiß das es fragwürdig ist zu fragen ob ich das jetzt zahlen muss. Oder wie ich vorgehen muss. Kann ich die Möbel zurückverlangen und wenn er sie nichtmehr hat kann ich ihm dann auch eine Rechnung schreiben ? Kann er überhaupt beweisen das es meine Möbel sind.

Für mich hat sich die Frage eigentlich schon vor 1 1/2 Jahren gelöst weil der Typ sich bei dem letzten Gespräch so angehört hat als würde er die Möbel verkaufen und das Geld behalten wenn wir nicht zahlen.

Muss ich zahlen ? Was ist mit den Möbeln?

Rechnung, Möbel, Zahlen, Vertrag
Notar kosten wer trägt die wenn der Vertrag platzt durch nicht Finanzierung ?

Ich habe Dienstag ein Termin. Beim Notar um alles in die Wege zu leiten 1000% zusage der Bank habe ich noch nicht .

Im Vertrag wurde der Absatz hinbei gefügt :

Besonderes Rücktrittsrecht Der Käufer ist berechtigt, einseitig von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn ihm bis zum 20.08.2016 nicht ein verbindliches Finanzierungsangebot eines deutschen Kreditinstitutes zu marktüblichen Bedingungen vorliegt, weil die Kreditinstitute ihm die Gewährung eines Kredi- tes in der erforderlichen Höhe verweigern. Der Käufer verpflichtet sich, sich ernsthaft um die Erlangung einer Finanzierung zu bemühen und in diesem Zusammenhang alles ihm zur Be- schaffung einer Finanzierung zumutbare zu unternehmen; eine auf diesen Punkt gestützte Rücktrittserklärung kann der Verkäufer dadurch abwenden, dass er dem Käufer innerhalb von 15 Werktagen nach Eingang der Rücktrittserklärung seinerseits eine Finanzierung zu marküblichen Bedingungen nachweist. Hierfür verpflichtet sich der Käufer, alle für die Darle- henszusage erforderlichen Unterlagen beizubringen sowie den Darlehensvertrag zu markt- üblichen Konditionen beim finanzierenden Kreditinstitut abzuschließen. Der Rücktritt ist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer zu erklären, die dem Verkäufer bis spätestens zum 20.08.2016 zugegangen sein muss. Die Notarin wird angewiesen, den Antrag auf Eintragung der Auflassungsvormerkung zu- gunsten des Käufers erst nach Ablauf der vorgenannten Frist zu stellen.

Wenn jetzt doch die Bank sagt nein finanzieren wir nicht muss ich dann den Notar bezahlen oder bin ich dann raus wegen des besonderen Rücktrittsrecht?

LG

Vertrag, Hauskauf
Decktaxe zurück?

Hallo ich hab ein kleines dummes Problemchen. Ich wollte meine Hündin einmalig decken lassen von dem Rüden einer Bekannten. Habe Ihr dann kulanter weise unsere Wii U als Decktaxe zu unserem mündlichen Vertrag gegeben. Habe sie öfter darauf angesprochen das es nun jetzt bald so sein wird das meine Hündin soweit ist woraufhin sie nur genervt war und es nicht einsah pünktilch den Vertrag einzuhalten und dann kam wann sie wollte total gestresst usw. hat mir Vorwürfe gemacht das sie besseres zutun hätte und war einen Tag für eine knappe Stunde bei uns und 2 oder 3 Tage später für 15 Minuten. Durch dieses ganze gestresste haben die Hunde es wohl mitbekommen und hatten wohl keine Lust , was meinerseits nach dieser Geschichte nur gut sein konnte (aus Fehlern lernt man ) . Nun habe ich Ihr gesagt das ich gerne die Wii U zurück verlange,alle Gespräche auf Whatsapp,sogar Sprachmemos wo sie sagt ja kein Problem usw. Dadurch hat sie ja in dem Sinne den mündlichen Vertrag unterbrochen und eingewilligt die Decktaxe zurückzugeben. Jetzt hat sie es sich doch anders überlegt und gibt die Konsole nicht wieder heraus,hat mich Bedroht und beleidigt. Habe den Kassenbeleg von der Konsole und wie gesagt die Nachrichten.

Ist das Unterschlagung? Und was kann ich jetzt am besten tun? Anwalt zur Hilfe nehmen? Es geht mir nur ums Prinzip da diese Frau sowas wohl andauernd abzieht und Ich sie damit nicht durchkommen lassen will. Ich hoffe auf keine dummen Kommentare denn ich möchte eine ehrliche Antwort Danke schonmal im Vorraus und liebe Grüsse

Hund, Vertrag, Unterschlagung, mündlich

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