3 Tage nach Autounfall angeblicher Schaden?

Moin,

vor drei Tagen bin ich Rückwärts gegen ein anderes Auto gefahren, die Dame kam plötzlich aus der Ausfahrt (hab nicht geschaut, war meine Schuld). War ganz langsam, wir haben beide an den Autos geschaut geschaut und keinen Schaden festgestellt. Danach sind wir wieder eingestiegen und beide gefahren.

Jetzt drei Tage später schreibt sie einen Zettel, dass ich sie anrufen soll. Hab ich gemacht und am Telefon sagt sie mir, dass sie nach drei Tagen das erste Mal mit dem Auto gefahren sei und unter dem Auto eine Flüssigkeit ist. Ich sagte ihr dass es nicht davon kommen kann, da es ja nicht doll war und kein Schaden sichtbar war, worauf sie mir sagte dass es ja doch schon doll war und es einen sichtbaren Schaden gab aber das Auto ja alt sei. Hätte es einen Schaden gegeben wäre ich da geblieben und wir hätten es klären können.

Ich kann ja jetzt nicht nachvollziehen ob sie das Auto in den vergangenen 3 Tagen wirklich nicht bewegt hat und es nicht durch etwas anderes passiert ist. Ich habe an dem Tag leider keine Fotos gemacht um festzuhalten, dass dort kein Schaden zu sehen war.

Sie geht jetzt zu ihrem Schwager der Mechatroniker ist um zu schauen ob es damit zusammenhängt. So sind wir auch verblieben.

Jetzt zu den Fragen:

  1. Kann sie 3 Tage nach den Unfall auf einmal einen Schaden mit dem Unfall in Verbindung bringen?
  2. Wird ein Gutachter es nachvollziehen können, dass sie angeblich drei Tage nicht mit dem Auto gefahren ist?

Wenn ich dafür verantwortlich bin, komme ich gerne dafür auf, allerdings klingt das alles komisch.

Würde mich über eine Einschätzung freuen :)

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Unfallschaden auszahlen lassen?

Mein Arbeitskollege hat die Autotür unseres Firmenwagens gegen meine hintere Autotür gehauen und jetzt habe ich eine etwas größere Delle und zwei kleine Dellen davon. Da es mit dem Firmenwagen passiert ist kommt mein Chef natürlich für den Schaden auf.
Ich war mit dem Auto nun zu erst bei meiner Vertragswerkstatt, um einen Kostenvoranschlag machen zu lassen. Die sagen, dass das ganze 4.000€ kosten wird. Ist natürlich klar, dass die mit so einem Preis kommen, wenn sie hören, dass das ein Versicherungsfall ist. Sie wollen die Tür ausbeulen und lackieren und die vordere Tür mit lackieren für einen farblichen sauberen Übergang.
Ich war dann noch bei einem anderen Lackierzentrum, um das Preislich einfach zu vergleichen. Diesmal aber nicht erwähnt, dass das ein Versicherungsfall ist. Bei ihnen würde das ganze um die 1.800€ kosten, jedoch nur für die ein Tür. Sie haben gemeint, sie können den farblichen Übergang noch nicht einschätzen, da müssen sie dann spontan schauen, ob sie die vordere Tür mit lackieren. Wenn das der Fall wäre würde man auch knapp auf 4.000€ kommen.
Ich hab mich aber gefragt, ob man das nicht einfach ausbeulen und polieren kann. Deswegen bin ich dann zu einem Kollegen von meinem Vater, der auch eine kleine Werkstatt betreibt. Der meinte aber auch am Ende, dass das wirklich lackiert werden muss und dessen Urteil vertraue ich auch.
Nun bin ich am überlegen, ob ich mir den Schaden von der Versicherung auszahlen lassen und es günstiger bei dem Kollegen von meinem Vater machen lasse. Aber wie genau gehe ich da vor ? Welchen Kostenvoranschlag lege ich der Versicherung von meinem Chef vor? Muss ich meinem Chef sagen, dass ich es mir auszahlen lass möchte?

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Wer haftet bei Brand im Kleingarten für Nachbars Hecke?

Liebe Alle, vielleicht hat ja jemand schonmal etwas ähnliches erlebt. Im Juli ging unsere Laube im Kleingartenverein in Flammen auf. Da die Polizei keine Hinweise auf Brandstiftung gefunden hat, geht man von einem technischen Defekt aus. Soweit so gut. 3 der 4 umliegenden Gärten haben ihren Schaden ebenso wie wir selbst von der Versicherung erstattet bekommen. Dort heißt es nämlich Brand ist Brand und jeder Pächter bekommt die Erstattung für Laube usw.

Ausser Nachbar 4. Der hat nämlich nur Schaden an seiner Hecke und das ist nicht mitversichert. Er fordert von uns nun die Entsorgung und die Beschaffung eines Sichtschutzzauns. So kam er zu mir. Ich habe den Schaden bei meiner Haftpflicht angezeigt. Diese sagt aber nun:

"Die Haftpflichtversicherung leistet, wenn der Brand grob fahrlässig oder absichtlich verursacht wurde und Dritten (Nachbarn) dadurch ein Schaden entstanden ist. Im vorliegenden Schaden, ist der Brand auf ein Kurzschluss zurückzuführen. "

Nun bin ich ratlos. Ich dachte für Schäden an dritten habe ich die Haftpflicht. Der Versicherungsombutzmann sagt, dass die Versicherung quasi sagt uns trifft keine Schuld und somit sind wir nicht verantwortlich. Würde der Nachbar nun also vor Gericht ziehen - müsste wiederum die Haftpflichtversicherung für diesen Rechtstreit aufkommen. Ich kann mir das so nicht vorstellen und bin extrem verunsichert wie ich mich nun verhalten soll.

Hat jemand einen Rat?

Eine private Rechtschutz habe ich leider nicht.

Garten, Recht, Versicherungsschaden

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